Informationen für Stipendiat*innen Antrag auf Verlängerung der Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums

Im Fall von erfüllten Voraussetzungen können Stipendiat*innen einen Antrag auf Verlängerung des für ein Jahr bewilligten Deutschlandstipendiums stellen. Das gilt für:

  1. Verlängerungen im Rahmen der Regelstudienzeit
    (Regelstudienzeit = Förderungshöchstdauer)
  2. Verlängerungen der Förderungshöchstdauer entsprechend §7 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz  – StipG) *
  3. Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund von Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung
  4. Beurlaubung für einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt z.B. ERASMUS, STUDEXA

* Hinweise zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer laut §7 StipG
Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.


Antragstellung

Der Antrag ist bis 15. April des Jahres (Eingangsdatum der E-Mail) formlos mit Begründung zu stellen und zu unterschreiben. Verspätet eingereichte und unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Anträge ohne Unterschrift des Antragstellers können leider ebenfalls nicht akzeptiert werden.

Dokumente für den Antrag auf Verlängerung

  1. Formloser Antrag mit Begründung für den Zeitraum, für den die Verlängerung beantragt wird (maximal zwei Semester)
    Beispiel: Verlängerung für das Wintersemester 20../.. und das Sommersemester 20..
  2. Aktuelle Notenübersicht sowie Studienbescheinigung für das aktuelle Sommersemester
  3. Studienbescheinigung für das darauffolgende Wintersemester (unaufgefordert einzureichen bis 15. August des Jahres)
  4. Bestätigung vom Studierendenservice über die Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund von Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung
    oder Bescheinigung über einen Auslandsaufenthalt z. B. über ERASMUS oder STUDEXA
    oder sonstige Bescheinigungen, z. B. über eine Behinderung, Schwangerschaft oder Elternzeit

Bescheid

Antragsteller*innen erhalten im September des Jahres einen schriftlichen Bescheid (Beginn der Förderung im Oktober). Unter dem Vorbehalt der Bewilligung der notwendigen Mittel können Verlängerungen bis zu maximal zwei Semestern gewährt werden, wenn alle dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen. Ein erneuter Antrag bei vorliegenden Voraussetzungen ist möglich. Die Verlängerung tritt ab dem darauffolgenden Wintersemester in Kraft.

Die Förderung endet in jedem Fall mit dem Erwerb des Bachelor- oder Masterabschlusses. Sollten Sie nach dem Erwerb eines Bachelorabschlusses ein Masterstudium aufnehmen wollen, müssen Sie sich erneut für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Einreichung

Den schriftlichen Antrag richten Sie bitte an:

BTU Cottbus-Senftenberg
Abteilung Studium und Lehre
Zentrale Studienberatung
z. Hd. Astrid Buse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus

Bitte senden Sie vorab eine E-Mail mit den Unterlagen an:

Astrid Buse
deutschland-stipendium(at)b-tu.de