Der Patentbeirat der BTU im Detail:

Als zentrales Beratungsgremium im Rahmen der universitären Patentstrategie sichert der Patentbeirat eine fundierte Entscheidungsfindung rund um das geistige Eigentum der BTU. Er bündelt fachliche Expertise, um die Hochschulleitung sowie das Referat Patente und Lizenzen strategisch und operativ zu unterstützen.

Aufgaben und Funktionen

Das Gremium befasst sich mit allen wesentlichen Fragestellungen im Bereich der Schutzrechte:

  • Patentverfahren: Beratung über die Anmeldung, Erweiterung und Aufrechterhaltung von Patenten.
  • Kooperationen: Begleitung der Kommunikation und der Verhandlungen mit Unternehmen sowie externen Partnern.
  • Erfinderrecht: Klärung komplexer Sachverhalte innerhalb des Arbeitgeber-Arbeitnehmererfinder-Verhältnisses.
  • Strategische Ausrichtung: Diskussion grundsätzlicher Fragen und Weiterentwicklung des universitären Umgangs mit Schutzrechten.

Rahmenbedingungen und Organisation

Die Arbeitsweise des Patentbeirats zeichnet sich durch eine effiziente Struktur aus:

  • Sitzungsfrequenz: Das Gremium tritt zwei- bis dreimal jährlich für jeweils etwa zwei Stunden zusammen.
  • Zusammensetzung: Die Mitgliedschaft von mind. einem Vertreter der erfindungsaffinen Fakultäten der BTU wird durch das Referat Patente und Lizenzen angefragt.
  • Bestellungszeitraum: dauerhaft, mit wechselnder, dynamischer Zusammensetzung.
  • Ablauf: Die Treffen umfassen Statusberichte zum aktuellen Patentgeschehen, strategische Grundsatzentscheidungen sowie die Beratung konkreter Einzelfälle.
  • Entlastung: Die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen erfolgt vollständig durch das Referat Patente und Lizenzen.
  • Status: Die Mitwirkung der Expertinnen und Experten erfolgt ehrenamtlich und ist als offizielle Gremienarbeit anerkannt

Aktuelle Besetzung