Beruf & Familie

Die BTU Cottbus-Senftenberg wirkt darauf hin, dass sich Schwangerschaft, Elternschaft und Pflege von Angehörigen nicht negativ auf Beruf und wissenschaftliche Karriere auswirken. Für die Bediensteten und Studierenden mit Familienaufgaben stehen bei uns viele Angebote zur Verfügung.

Flexible Arbeitsorganisation

Die derzeit gültigen Dienstvereinbarungen für nicht-/ wissenschaftliche Bedienstete der BTU Cottbus-Senftenberg bieten weitreichende bedarfsgerechte Lösungen und Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung wie Teilzeitarbeit, Gleitzeit und Übertragungsvolumina bei Überstunden etc. Die Frauen-förderrichtlinie unterstützt eine Urlaubsregelung mit grundsätzlicher Rücksicht auf Schulferien, um Beschäftigten mit Kindern im schulpflichtigen Alter oder mit Angehörigen im Schuldienst familiengerechte Urlaubszeiten zu ermöglichen. Ergänzend dienen die Dienstvereinbarungen zur alternierenden Tele- und Wohnraumarbeit der weiteren räumlichen und zeitlichen Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsorganisation.

Familienbewusste Beurlaubungsreglung

Auf Antrag ist eine Beurlaubung oder eine von der Regelarbeitszeit abweichende Gestaltung der Arbeitszeit wegen Kindererziehung, Pflege von Haushaltsangehörigen oder Fort- und Ausbildung unter Beachtung der dienstlichen Belange und der geltenden Arbeitszeitregelungen zu ermöglichen.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt im Wesentlichen die befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Durch das am 18. April 2007 in Kraft getretene Gesetz wird die hohe Belastung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit Kindern berücksichtigt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind.
Akademische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben gemäß § 2 Absatz 5 Nr. 3 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes einen Anspruch auf Verlängerung ihres Arbeitsvertrages um die Zeiten
a) des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz
sowie
b) ihrer Elternzeitbeurlaubung
in dem Umfang, in dem eine Beschäftigung nicht erfolgt ist. Die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen bleiben während der Vertragsverlängerung unverändert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitsvertrag, in dessen Laufzeit das Beschäftigungsverbot bzw. die Elternzeit fällt, auf der Grundlage von § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befristet wurde. Diese Angabe lässt sich jeweils dem Arbeitsvertrag entnehmen. Sowohl Frauen als auch Männer, aus Haushaltsmitteln und auch aus Drittmitteln finanziertes wissenschaftliches und künstlerisches Personal können die Verlängerung kraft Gesetz beanspruchen. Die Beschäftigten müssen diese Vertragsverlängerung zusammen mit der Elternzeiterklärung explizit verlangen.

Langzeitkonto: bezahlte Freistellung

Das Land Brandenburg bietet den Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L und TVL-Forst

  • die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen oder
  • die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen,

sofern die Dauer der Befristung mehr als ein Jahr beträgt und feststeht, dass die Entsparung gewährleistet ist, eine zusammenhängende bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung bis zu zwei Jahren an.
Dazu wird ein von der Zentrale Bezügstelle des Landes Brandenburg verwaltetes Langzeitkonto nach § 116 SGB IV in Verbindung mit § 10 Abs. 6 TV-L bzw. § 44 Nr. 2 TV-L vereinbart. Die Regelungen gelten nicht für Arbeitsverhältnisse gemäß § 40 TV-L, die nicht in vollem Umfang vom Land Brandenburg finanziert werden (Drittmittelfinanzierung).

Angebote zur Gesundheitsförderung

Nicht nur der Berufsalltag, sondern auch die anstehenden Familienaufgaben sind durch hohe Belastungen gekennzeichnet, die sich auf die Gesundheit langfristig negativ auswirken können. Die aktuellen Angebote des Gesundheitsmanagements der BTU finden Sie hier.

Weiterbildungsangebote

Weiterbildungsangebote: Das Weiterbildungszentrum bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BTU ein vielfältiges Angebot um zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen zu gewinnen. Die Inanspruchnahme der Fortbildungen ist für Angehörige der BTU selbstverständlich auch während der Elternzeit möglich.