Fragen zu Studium und Lehre
Wie wird das Sommersemester 2020 auf mein Studium angerechnet?
Durch eine Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und den Erlass einer sog. Hochschulpandemieverordnung (am 14.10.2020 in Kraft getreten) ist nun für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert. Dies wird bei alle Regelungen berücksichtigt, die in irgendeiner Form die Regelstudienzeit berücksichtigen (z.B. Studienfachberatung, Dauer der Gewährung Freiversuchen). Es hat auch Auswirkungen auf die BAFöG-Förderung (s. dort).
Gibt es Auswirkungen für meine BAFöG-Förderung?
Am 14.10.2020 trat die sog. Hochschulpandemieverordnung in Kraft. Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Umsetzung dieser Verordnung verlängert sich die Regelstudienzeit für die Studierenden, die im Sommersemester 2020 an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg eingeschrieben waren.
BAföG-Empfänger, deren Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) mit dem Sommersemester 2020 endete, können nun Ausbildungsförderung bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 erhalten. Es verschiebt sich ebenfalls die Vorlage der Leistungsbescheinigung um ein Semester.
Das BAFöG-Amt weist darauf hin, dass alle die bisher keinen Antrag gestellt haben,dies nun umgehend tun sollten. Die bisher dort herausgegebenen Formulare zur Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, sind nun nicht mehr erforderlich.Wie erfolgt derzeit die Einsicht in Prüfungsunterlagen?
Möchten Studierende nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses Einsicht in die Klausur bzw. die Prüfungsprotokolle nehmen, stellen sie per Email einen entsprechenden Antrag an die/den Prüfenden. Dieser Antrag muss wie bisher auch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses gestellt werden. Im Falle einer Modulabschlussprüfung beginnt diese Frist, wenn die Note im System des Studierendenservice verbucht wurde. Handelt es sich um eine Teilleistung im Continuous Assessment beginnt sie nach der Bekanntgabe durch die/den Prüfenden.
Nachdem nun auch Präsenzprüfungen unter bestimmten Rahmenbedingungen wieder möglich sind, kann die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ebenfalls vor Ort ermöglicht werden, sofern Prüfende und Studierende einverstanden sind. Für die Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln gelten die Pandemie-Handlungsleitlinien wie bei mündlichen Präsenzprüfungen.
Es ist weiterhin zulässig, die Einsichtnahme im Rahmen einer Videokonferenz, bei der die eingescannten Unterlagen eingeblendet werden, zu organisieren. Darauf sollte insbesondere dann zurückgegriffen werden, wenn beteiligte Personen nachvollziehbare Gründe haben (z.B. Risikogruppe), einen persönlichen Termin nicht wahrnehmen zu können.
(aktualisiert am 08.09.2020)
Welche persönlichen Beratungsangebote für Studierende stehen während der Online-Phase bei Fragen zum Studienablauf zur Verfügung?
Fachstudienberatende stehen auch während der Online-Phase für individuelle Beratungsgespräche im Online-Betrieb zur Verfügung. Bitte nehmen Sie diese Angebote wahr und kontaktieren Sie Ihre Fachstudienberatenden, z.B. wenn sich durch verschobene Prüfungen Änderungen an Ihrem individuellen Studienplan ergeben haben.
Während des Online- Modus erreichen Sie ihre Fachstudienberatenden am besten per Email. Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch benötigen, fragen Sie per Email um einen Termin, ggf. auch über das Sekretariat des Fachgebietes. Das Gespräch kann dann telefonisch oder auch als Videokonferenz durchgeführt werden.
Neben der Fachstudienberatung ist selbstverständlich auch die Zentrale Studienberatung telefonisch und per Email erreichbar. Hier erhalten Sie bei Fragen allgemeiner Natur Unterstützung, z.B. zur Prüfungsvorbereitung oder bei Finanzierungsfragen. Auch hier können weiterhin individuelle Beratungstermine als Videokonferenz vereinbart werden.
Wie wird das Sommersemester ablaufen?
Die BTU versteht sich als Präsenzuniversität und plant das Sommersemester 2022 im regulären Studienbetrieb durchzuführen. Die Öffnung unserer Universität steht für gemeinsames Lernen, kreativen Austausch und ein lebendiges Campusleben. Die BTU hat alle Vorkehrungen getroffen, um verantwortungsvoll Präsenzlehre durchzuführen. Aktuellen Änderungen im Pandemiegeschehen begegnen wir mit einem flexiblen Angebot von Lehr- und Lernformaten.
Mit Blick auf die teils andauernden Einschränkungen der Einreisemöglichkeit nach Deutschland, werden Ausnahmeregelungen vom Präsenzbetrieb für internationale Studierende auf Ebene der Studiengänge getroffen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Studiengang bzw. Lehrenden über die für Sie zutreffenden Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für Ihr Studium an der BTU.
(Stand: 16.03.2022)
Welche Bedingungen gelten aktuell für den Besuch von Präsenzlehrveranstaltungen?
Mit unserem Hygienekonzept wird ein sicheres Studieren in Präsenz gewährleistet. Bitte tragen Sie aktiv dazu bei, indem Sie die allgemeinen Hygieneregeln beachten und innerhalb der BTU-Gebäude eine medizinische Maske tragen.
Die 3G-Regeln zum Besuch von Lehrveranstaltungen sind ausgelaufen.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen zu den geltenden Regelungen laufend aktualisiert werden.
(Stand: 13.04.2022)
Besondere Regelungen zu Prüfungen im Sommersemester 2022
Im Sommersemester 2022 wird es keine coronabedingten Sonderregelungen zur Prüfungsteilnahme und ‑wertung geben. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.
(Stand: 16.03.2022)
Welche persönlichen Beratungsangebote für Studierende stehen bei Fragen zum Studienablauf zur Verfügung?
Fachstudienberatende stehen auch im kommenden Semester für individuelle Beratungsgespräche zur Planung Ihres Studienablaufs zur Verfügung. Bitte nehmen Sie diese Angebote wahr und kontaktieren Sie Ihre Fachstudienberatenden, z.B. wenn sich durch verschobene Prüfungen Änderungen an Ihrem individuellen Studienplan ergeben haben.
Neben der Fachstudienberatung steht Ihnen auch die Zentrale Studienberatung zur Seite. Hier erhalten Sie bei Fragen allgemeiner Natur Unterstützung, z.B. zur Prüfungsvorbereitung oder bei Finanzierungsfragen.
(Stand: 16.03.2022)
Gibt es ein Impfangebot der Universität?
Den besten Schutz für Sie und Ihre Mitstudierenden bietet eine Coronaschutzimpfung. Die Hochschule ermutigt Sie, die verschiedenen Impfangebote zu nutzen. Einen Überblick finden Sie unter https://brandenburg-impft.de
(Stand: 16.03.2022)
Wie und wann wird es im Sommersemester 2021 Prüfungen geben?
Die Lehrenden in den Fakultäten haben in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, Prüfungen im Sommersemester so zu organisieren und zu planen, dass alle Studierenden die Möglichkeit bekommen, abgesagte Prüfungen des Wintersemesters 2019/20 nachzuholen und die Module des Sommersemester bis Ende September abzuschließen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Senates vom 14. Mai 2020.
Wie können ausgefallene Prüfungen des Wintersemesters 2019/2020 nachgeholt werden?
Prüfungen, die im März 2020 ausgefallen sind oder abgesagt wurden, können im Sommersemester 2020 auf verschiedenen Wegen nachgeholt werden.
Für ausgefallene Prüfungen aus dem Wintersemester, für die es ein reguläres Angebot im ersten Prüfungszeitraum des Sommersemesters gibt, werden diese Termine zumeist für die Nachholung genutzt. Für andere ausgefallene Prüfungen werden unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen Ersatztermine möglichst bis Ende Juli angeboten, sofern die Lehrenden keine anderen Lösungen mit Ihnen abgestimmt haben.
Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in zwei Phasen (22.06. – 05.07.2020 und 06. – 26.07.2020) und ist daher auch mit zwei unterschiedlichen Anmeldefristen verbunden. Die Prüfungstermine werden schnellstmöglich im Infoportal Lehre und im Online-Portal eingestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Nachholtermine neu anmelden müssen. Die Fristen für die Bekanntgabe sowie die An- und Abmeldefristen erhalten Sie über die Prüfungszeiträume und Fristen Sommersemester 2020 (Ergänzung).
Auch der Abschluss von MCA-Modulen soll in dieser Frist ermöglicht werden. Hier ist eine erneute Anmeldung nicht erforderlich.
Weitere prüfungsrelevante Hinweise erhalten Sie auch über die Webseite des Studierendenservice.
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Welche Änderungen gibt es bei (Wiederholungs-)Prüfungen des Sommersemesters 2020?
Lehrende haben zunächst geprüft, ob anstelle einer Präsenzprüfung andere Formate angeboten werden können. Dabei haben sie sich zunächst auf den ersten Prüfungszeitraum konzentriert, der zweite wird unmittelbar im Anschluss überarbeitet. Soweit dies bedeutet, dass eine andere Abgabefrist, z.B. einer Hausarbeit anstelle einer Klausur vorgesehen ist, wurde der Prüfungszeitraum dafür erweitert.
Ansonsten wurde darauf geachtet, für Prüfungen des SoSe die bereits festgelegten Termine (Prüfungstage) soweit wie möglich beizubehalten, damit auch weiterhin die Überschneidungsfreiheit gewährleistet bleibt. Erforderliche Änderungen (Änderung der Prüfungsform, Prüfungstag, Raum, Uhrzeit) werden Ihnen durch Ihre Lehrenden bekannt gegeben und im Infoportal Lehre sowie im Online-Portal zeitnah veröffentlicht. Für erforderliche Terminverschiebungen wird der erste Prüfungszeitraum bis zum 13. Sept. 2020 und der zweite Prüfungszeitraum bis zum 30. Sept. 2020 erweitert.
Die Fristen für die Bekanntgabe von Prüfungsterminen und Änderungen sowie die An- und Abmeldefristen erhalten Sie über die Ergänzung zum Semesterablaufplan SoSe 2020. Weitere prüfungsrelevante Hinweise erhalten Sie auch über die Webseite des Studierendenservice.
Wo finden Lehrende Hinweise zur Durchführung von Prüfungen in Online-Formaten?
Das e-Learning-Team des Multimediazentrums hat umfangreiche Hinweise zu alternativen Prüfungsformaten und Möglichkeiten der Online-Prüfungen zusammengestellt.
Für die Abgabe der Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) wurde die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Gilt dies auch für Haus- und Studienarbeiten?
Die Abgabefrist für Haus- und Studienarbeiten und vergleichbar umfangreiche andere Ausarbeitungen wird ebenfalls um 2 Monate verlängert.
So lange sich die BTU im Online-Modus befindet, erfolgt die Abgabe elektronisch an das Fachgebiet. Studierende sollten darauf achten, das Dateivolumen zu begrenzen bzw. ggf. die Arbeit über eine Cloud oder Dropbox zur Verfügung zu stellen. Sie sollten sich zudem rechtzeitig mit den Lehrenden über die genauen Modalitäten abstimmen.
Für kleinere Teilleistungen im Rahmen des Continuous Assessment entscheiden jeweils die Lehrenden, ob eine Fristverlängerung für die Einreichung gewährt wird.
Wie ist die aktuelle Corona-Situation in Deutschland und wo erhalte ich detaillierte Informationen hierzu?
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt eine Übersicht zu allen aktuellen Informationen hinsichtlich Einreise, Impfung und weiteren Schutzmaßnahmen rund um die Coronavirus-Pandemie zur Verfügung.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Die Stadt Cottbus hat eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen, die kein Deutsch sprechen, melden können. Arabisch, Persisch, Russisch und Englisch sind verfügbar.
Dieser Dienst steht Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung. Die Nummer der Hotline lautet 0355 / 612 4000.
Wie kann ich mich an der BTU einschreiben?
Nach Erhalt Ihrer Zulassung können Sie sofort mit dem Online-Einschreibeprozess starten. Hier erhalten Sie alle Informationen dazu: ‚Welcome and Registration Point‘.
Wie werden die Studiengänge der BTU im Sommersemester 2023 angeboten? Kann ich im Sommersemester 2023 online an Lehrveranstaltungen teilnehmen?
Unsere Universität steht für gemeinsames Lernen, kreativen Austausch und ein lebendiges Campusleben. Als Präsenzuniversität bereiten wir die Vorlesungen, Seminare und Praktika für den Studienbetrieb im Sommersemester 2023 als Präsenzveranstaltungen vor. Das bedeutet, dass Sie spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit vor Ort sein müssen.*
Alle Termine und Fristen finden Sie hier: https://www.b-tu.de/studierende/studierendenservice/termine-und-fristen
Hinsichtlich Ihrer Anreise finden Sie auf unserer Webseite weiterführende Informationen: https://www.b-tu.de/international/internationale-studierende/vor-dem-studium/einreise-und-visum
Die Entwicklung der Corona-Pandemie ist sehr dynamisch. Unsere Universität beobachtet die Situation kontinuierlich und folgt dabei dem Rat von Behörden und Experten. Ob eventuell weitere Anpassungen erforderlich sind, wird gegebenenfalls zu einem künftigen Zeitpunkt entschieden. Bitte halten Sie sich deshalb hier stets auf dem Laufenden.
*) Ausnahme sind natürlich unsere reinen Online-Studienprogramme wie WHS Online und Sprungbrett Deutsch.
Was passiert, wenn ich zum Sommersemester 2023 pandemiebedingt nicht einreisen kann?
Wenn Sie weiterhin Interesse an einem Studium an der BTU Cottbus-Senftenberg haben, besteht die Möglichkeit, Ihre Zulassung für den nächsten Studienbeginn zu erneuern.
Klicken Sie zunächst im Bewerbungsportal myBTU auf den Knopf „Platz zurückgeben“. Erneuern Sie bitte Ihre Bewerbung für das nächste Semester direkt über das BTU-Bewerberportal myBTU anhand der folgenden Schritte:
- neuen Bewerbungsantrag für das aktuelle Semester über myBTU anlegen und die folgenden Dokumente hochladen
- letzten Zulassungsbescheid der BTU
- neuen Sprachnachweis, wenn vorhanden
- aktuellen Lebenslauf.
Für Bewerbungen zum Wintersemester 2023/2024 öffnet das myBTU Portal voraussichtlich voraussichtlich am 20. April 2023.
Bitte beachten Sie: eine Erneuerung ist nur unter der Bedingung möglich, dass Ihr Studiengang zum jeweiligen Semester an der BTU angeboten wird.
Wenn Sie eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten haben, nehmen Sie mit Ihrer Bewerbung erneut am Vergabeverfahren teil.
Fragen an: internationaladmission(at)b-tu.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
- neuen Bewerbungsantrag für das aktuelle Semester über myBTU anlegen und die folgenden Dokumente hochladen
Kann ich ein Einreise-Schreiben bekommen?
Ja! Falls Sie ein solches Schreiben benötigen, schicken Sie bitte eine Anfrage an international+studystart(at)b-tu.de.
Ich kann meine Abschlusszeugnisse nicht rechtzeitig bekommen – was kann ich tun?
Wenn Sie noch nicht über Ihre Abschlussunterlagen verfügen, können Sie sich stattdessen mit Ihrer aktuellen Notenübersicht/Transcript of Records bewerben. Ihre endgültigen Abschlussunterlagen müssen uns spätestens bis Ende des Sommersemesters 2023 vorliegen.
Was kann ich tun, wenn ich einen Englisch- oder Deutschtest nicht rechtzeitig ablegen kann?
Sie können sich auch dann bewerben, wenn Sie noch nicht über die erforderlichen englisch- oder deutschsprachigen Testergebnisse verfügen, aber für einen Test angemeldet sind. Die Einzelheiten finden Sie auf Seite 2 des Merkblatts zum Sprachnachweis Englisch bzw. auf diesem Merkblatt zum Sprachnachweis Deutsch.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Einschreibung einen Nachweis vorlegen müssen, der zeigt, dass Sie die Sprachprüfung abgelegt und bestanden haben (spätestens bis zum Ende der Immatrikulationsfrist). Das offizielle Zeugnis können Sie innerhalb des 1. Studiensemesters nachreichen.
Brauche ich beglaubigte Kopien für eine Bewerbung an der BTU?
Für eine Bewerbung an der BTU benötigen Sie keine beglaubigten Kopien mehr. Laden Sie einfach im Online-Bewerbungsverfahren einfache Scans Ihrer Dokumente hoch sowie die vereidigten Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache.
Ich habe mich sehr kurz vor Ablauf der Frist über uni-assist beworben und noch keine Antwort von ihnen erhalten. Ich mache mir Sorgen wegen der Bearbeitungszeit bei uni-assist - was kann ich tun?
Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig innerhalb der Frist eingereicht haben, denn dann können wir Ihre Bewerbung auch berücksichtigen. Die Bearbeitungszeiten von uni-assist sind für unser Auswahlverfahren irrelevant.
Wo finde ich mehr Informationen zum Studienstart meines Studienganges?
Alle Informationen zum Semesterstart ihres Studienganges sind hier zu finden: https://www.b-tu.de/studium/studienstart/semesterstart.
Ich finde meine Frage nicht unter den hier beantworteten FAQs – was kann ich tun?
Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht auf dieser Seite finden konnten, schreiben Sie eine E-Mail an internationaladmission(at)b-tu.de. Das internationale Zulassungsteam kümmert sich dann um Ihr Anliegen!