Prüfungen

Wichtiger Hinweis!

Als Präsenzuniversität bereiten wir die Vorlesungen, Seminare und Praktika für den Studienbetrieb im Wintersemester 2022/23 als Präsenzveranstaltungen vor.
Bitte gewährleisten Sie in Ihren Planungen, dass Sie rechtzeitig zu Semesterbeginn vor Ort auf den Campus an den Standorten unserer Universität sein können.

Im Wintersemester 2022/23 wird es keine coronabedingten Sonderregelungen zur Prüfungsteilnahme und ‑wertung geben.

Die  Hochschulpandemieverordnung  des Landes Brandenburg wurde nicht verlängert. Deren Regelungen betreffen Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren. Für sie verlängert sich die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester. Damit verschieben sich auch die Studienfristen für die Studienfachberatung entsprechend.

Informationen zur Durchführung von Fachstudienberatung und Studienfachberatung finden Sie unter Prüfungs- und Studienfristen.

Maßgebliche Ordnungen und Richtlinien

Für die Prüfungsverwaltung sind als Rechtsgrundlage maßgebend:

Des Weiteren sind die Richtlinie zur Modularisierung von Studiengängen (Modulrichtlinie) und die Ordnung zum Fachübergreifenden Studium (FÜS-Richtlinie) zu beachten.