Beauftragte*r für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen

Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe: Jeder Mensch gehört dazu – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Im Mittelpunkt steht die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Dieser Auftrag ist auch rechtlich verankert und gilt für die BTU Cottbus-Senftenberg.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, chronischen Erkrankungen oder psychischen Erkrankungen.

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bietet Hochschulmitgliedern mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung eine vertrauliche Beratung an. 

Seine Aufgaben sind in § 78 BbgHG geregelt und umfassen insbesondere:

  • die Mitwirkung bei der Organisation von Prüfungs-, Studien- und Lehrbedingungen 
  • eine studienvorbereitende oder berufsvorbereitende Beratung 
  • die Mitwirkung bei der Ausführung barrierefreier technischer und baulicher Maßnahmen.

Die Aufgaben nach § 20 GO BTU sind des Weiteren:

  • die Mitwirkung bei der Organisation der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen
  • die Stellungnahme gegenüber der BTU zu allen Belangen, die Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungen berühren

Der Beauftragte ist in der Netzwerkarbeit aktiv und arbeitet mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen. In der konkreten Arbeit geht es um:

  • Unterstützung und Beratung bei Nachteilsausgleichen
  • Unterstützung und Beratung von Studierenden und Hochschulangehörigen in Bezug auf Möglichkeiten der Barrierefreiheit im Studium und der Arbeitstätigkeit
  • Beteiligung bei der Weiterentwicklung der Studienbedingungen 
  • Beratung in der Bewerbungsphase für ein Studium an der BTU sowie für eine spätere Tätigkeit

Bei Fragen steht Ihnen Gerd Kaufmann gerne zur Verfügung.