Beauftragter für DFG-Angelegenheiten

Beauftragte für DFG-Angelegenheiten nehmen die Aufgaben von Vertrauensdozenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wahr. In dieser Funktion sind sie zentrale Ansprechperson vor Ort und beraten Antragstellerinnen und Antragsteller:

  • zu verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG,
  • im Rahmen der Antragstellung, insbesondere bei Erstantragstellung,
  • in Zweifelsfragen, die nicht nur bei der Antragstellung auftreten, sondern sich auch im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Geschäftsstelle oder auch nach der Entscheidung der DFG-Gremien ergeben können.

Ferner hat der DFG-Beauftragte die Aufgabe, vermittelnd zwischen Universität und DFG tätig zu sein.

Der Beauftragte für DFG-Angelegenheiten an der BTU ist von einer Antragstellung im Rahmen von DFG-Förderprogrammen zu unterrichten.
Weitere Informationen hierzu