Wechsel von EU-CORE-Studenten ins dritte Fachsemester an der BTU Die Informationen für EU-CORE-Studenten zum Wechsel ins dritte Fachsemester an der BTU werden hier ständig aktualisiert.

EU-CORE-Bewerbungsverfahren für den Wechsel an die BTU

EU-CORE-Bewerbungsverfahren für den Wechsel an die BTU

EU-CORE-Studenten, die ihr Wintersemester an der ECN absolviert haben und sich in ihrem Sommersemester an der UNIZG befinden, bewerben sich für den Wechsel ins dritte Fachsemester über das BTU-Bewerbungsportal myBTU

Dort registrieren sich die EU-CORE-Studenten und loggen sich dann als registrierte Bewerber ein.

Im Anschluss wählen die EU-CORE-Studenten den Studiengang EU-CORE aus und folgen den Anweisungen im Menü.

Sobald die EU-CORE-Studenten ihre Bewerbung im BTU-Bewerbungsportal abgeschlossen und eingereicht haben, wird ihre Zulassung für das dritte Fachsemester an der BTU ausgestellt und ihnen zugesandt.

Das Bewerbungsportal myBTU wird zum 20. April freigeschaltet und für Bewerbungen aus dem Ausland zum 15. Juli geschlossen. Die EU-CORE-Bewerbungen zum Wechsel ins dritte Fachsemester an der BTU müssen in diesem Zeitraum vorgenommen werden.

Dokumente, die für die EU-CORE-Bewerbung im BTU-Bewerbungsportal eingereicht werden müssen

Dokumente, die für die EU-CORE-Bewerbung im BTU-Bewerbungsportal eingereicht werden müssen

In Verbindung mit ihrer Bewerbung zum dritten Fachsemester an der BTU werden auch EU-CORE-Studenten im Bewerbungsportal myBTU aus formalen Gründen dazu aufgefordert, die folgenden Dokumete hochzuladen:

  1. den Nachweis ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis und Bachelorzeugnis)
  2. eine Kopie des Personalausweises oder des Passes bzw. Reisepasses
  3. ihren tabellarischen Lebenslauf
  4. einen Nachweis über ihre Zugehörigkeit zum Studiengang EU-CORE (z. B. Zulassungsbescheid der ECN oder Immatrikulationsbescheinigung der UNIZG)
  5. einen Nachweis über ihre Englischkenntnisse (den sie auch für die Aufnahme in den Studiengang EU-CORE vorgelegt haben)

Ohne das Hochladen dieser Dokumente kann der Bewerbungsprozess in myBTU nicht abgeschlossen werden.

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Für einen Studienaufenthalt in Deutschland ist der Nachweis einer studentischen Krankenversicherung, die auch in Deutschland Gültigkeit besitzt, erforderlich. Ohne diesen kann keine Immatrikulation erfolgen. 

EU-CORE-Studenten, die eine Krankenversicherung aus dem Ausland mitbringen, müssen diese vor ihrem Wechsel ins dritte Fachsemester an der BTU von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft anerkennen lassen. Dafür ist ein sogenannter M10-Antrag zu stellen.

Allgemeine Informationen zur Beantragung der Anerkennung einer ausländischen studentischen Krankenversicherung (M10-Antrag) sind hier erhältlich.

Konkrete Informationen zur Beantragung der Anerkennung einer ausländischen studentischen Krankenversicherung (M10-Antrag) sind hier erhältlich.