Wechsel von EU-CORE-Studenten ins dritte Fachsemester an der BTU Die Informationen für EU-CORE-Studenten zum Wechsel ins dritte Fachsemester an der BTU werden hier ständig aktualisiert.

EU-CORE-Bewerbungsverfahren für den Wechsel an die BTU

EU-CORE-Bewerbungsverfahren für den Wechsel an die BTU

Beim Studiengang European Master on Control of Renewable Energy Systems (EU-CORE) wird die Einschreibung im 3. Semester an der BTU vorgenommen. Dafür müssen sich die Studierenden mit Beginn des Bewerbungszeitraumes über das BTU-Bewerbungsportal myBTU bewerben und folgende Unterlagen einreichen:

Vorgehensweise:

  • Dort registrieren sich die EU-CORE-Studenten und loggen sich dann als registrierte Bewerber ein.
  • Im Anschluss wählen die EU-CORE-Studenten den Studiengang EU-CORE aus und folgen den Anweisungen im Menü.
  • Sobald die EU-CORE-Studenten ihre Bewerbung im BTU-Bewerbungsportal abgeschlossen und eingereicht haben, wird ihre Zulassung für das dritte Fachsemester an der BTU ausgestellt und ihnen zugesandt.
  • Das Bewerbungsportal myBTU wird zum 20. April freigeschaltet und für Bewerbungen aus dem Ausland zum 15. Juli geschlossen. Die EU-CORE-Bewerbungen zum Wechsel ins dritte Fachsemester an der BTU müssen in diesem Zeitraum vorgenommen werden.
Hinweis zur elektronischen Übermittlung der Zulassung und von Dokumenten

Hinweis zur elektronischen Übermittlung der Zulassung und von Dokumenten

Sofern die EU-CORE-Studierenden bei der Bewerbung in myBTU einer digitalen Übermittlung eingewilligt haben (Bei der Registrierung ist das eine der ersten beiden Fragen, die sie beantworten müssen.) und dann ihre Dokumente im myBTU-Portal innerhalb von 10 Tagen abrufen, erfolgt alles digital. Nur, wenn sie die digitalen Dokumente nicht nach 10 Tagen abgerufen haben, werden die Dokumente gedruckt und per Post an die EU-CORE-Studierenden versandt.

Nach ihrer Bewerbung im Portal myBTU und ihrer Zustimmung zur digitalen Übermittlung von Dokumenten erhalten die EU-CORE-Studierenden immer per E-Mail eine Information darüber, wenn in ihrem myBTU-Portal-Account etwas Neues hinterlegt wurde. Demnach haben sie es selbst in der Hand, ob sie ihre Zulassung elektronisch zugesandt bekommen oder nicht.

Dokumente, die für die EU-CORE-Bewerbung im BTU-Bewerbungsportal eingereicht werden müssen

Dokumente, die für die EU-CORE-Bewerbung im BTU-Bewerbungsportal eingereicht werden müssen

In Verbindung mit ihrer Bewerbung zum dritten Fachsemester an der BTU werden auch EU-CORE-Studenten im Bewerbungsportal myBTU aus formalen Gründen dazu aufgefordert, die folgenden Dokumete hochzuladen:

  1. den Nachweis ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis und Bachelorzeugnis)
  2. eine Kopie des Personalausweises oder des Passes bzw. Reisepasses
  3. ihren tabellarischen Lebenslauf
  4. einen Nachweis über ihre Zugehörigkeit zum Studiengang EU-CORE (z. B. Zulassungsbescheid der ECN oder Immatrikulationsbescheinigung der UNIZG)
  5. einen Nachweis über ihre Englischkenntnisse (den sie auch für die Aufnahme in den Studiengang EU-CORE vorgelegt haben)

Ohne das Hochladen dieser Dokumente kann der Bewerbungsprozess in myBTU nicht abgeschlossen werden.

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Für einen Studienaufenthalt in Deutschland ist der Nachweis einer studentischen Krankenversicherung, die auch in Deutschland Gültigkeit besitzt, erforderlich. Ohne diesen kann keine Immatrikulation erfolgen. 

EU-CORE-Studenten, die eine Krankenversicherung aus dem Ausland mitbringen, müssen diese vor ihrem Wechsel ins dritte Fachsemester an der BTU von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft anerkennen lassen. Dafür ist ein sogenannter M10-Antrag zu stellen.

Allgemeine Informationen zur Beantragung der Anerkennung einer ausländischen studentischen Krankenversicherung (M10-Antrag) sind hier erhältlich.

Konkrete Informationen zur Beantragung der Anerkennung einer ausländischen studentischen Krankenversicherung (M10-Antrag) sind hier erhältlich.

Studentisches Wohnen

Studentisches Wohnen

Die Studierenden des Studienganges EU-CORE studieren und wohnen in ihrem dritten Fachsemester am Zentralcampus Cottbus der BTU.

Das Studentenwerk stellt am Standort Cottbus studentische Wohnheimplätze zur Verfügung. 

Weitere Informationen sowie den Link zur Antragstellung für einen studentischen Wohnheimplatz finden Sie hier:

https://studierendenwerk-ostbrandenburg.de/wohnen-in-cottbus/

 

Gebühren

Gebühren

Zusätzlich zu den Programmgebühren zahlen EU-CORE-Studierende bei der Einschreibung zum dritten Fachsemester an der BTU eine Einschreibegebühr in Höhe von 340,80 €. 

Diese Gebühr setzt sich zusammen aus dem Semesterbeitrag für das Studierendenwerk (100,00 €), dem Semesterbeitrag für die Studierendenschaft (14,00 €) sowie dem Semesterticket (226,00 €). 

Weitere Informationen für Incoming-Studierende

Weitere Informationen für Incoming-Studierende

Weitere Informationen erhalten ausländische Erasmus-Studierende auf den Seiten International Relations Office.

Informationen und Anträge zu Zimmern in Studentenwohnheimen in Cottbus sind auf den Seiten des Studentenwerkes Ostbrandenburg erhältlich.

Übersicht:

https://www.b-tu.de/international/fuer-internationale-studierende/studienstart-international

https://www.b-tu.de/international/aus-dem-ausland-an-die-btu/austauschstudium/studierende-incomings