Habilitationen
Bei Ihren Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Dr.-Ing. Bettina Ketzmerick.
- Telefon: 0355 69 4217
- E-Mail: fakultaet3+forschung(at)b-tu.de
- Ort: Zentralcampus, Lehrgebäude 3A, Raum 311
Zweck der Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig an Universitäten zu vertreten (Lehrbefähigung).
Durch die Habilitation erlangt die Berwerberin oder der Bewerber den akademischen Grad einer habilitierten Doktorin bzw. eines habilitierten Doktors.