Habilitationen

Bei Ihren Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Dr.-Ing. Bettina Ketzmerick.

Zweck der Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig an Universitäten zu vertreten (Lehrbefähigung).
Durch die Habilitation erlangt die Berwerberin oder der Bewerber den akademischen Grad einer habilitierten Doktorin bzw. eines habilitierten Doktors.