Promotionen und Habilitationen

Bei Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an Dr.-Ing. Bettina Ketzmerick.

Ziel der Promotion

Hauptziel der Promotion ist der Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Forschungstätigkeit zur Mehrung des bekannten Wissens. Nach der wissenschaftlichen Bearbeitung eines Forschungsthemas innerhalb von etwa vier bis fünf Jahren, erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung sowie Veröffentlichung der Doktorarbeit wird der Doktorandin bzw. dem Doktoranden der Doktorgrad verliehen.

    Zweck der Habilitation

    Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig an Universitäten zu vertreten (Lehrbefähigung).
    Durch die Habilitation erlangt die Berwerberin oder der Bewerber den akademischen Grad einer habilitierten Doktorin bzw. eines habilitierten Doktors.