Annahme zur Promotion

Folgende Unterlagen sind an fakultaet3+forschung(at)b-tu.de einzureichen:

  • Erfassungsbogen
  • Zeugniskopien von bisherigen akademische Abschlüssen, d.h. Kopien der Urkunden und Zeugnisse der bisher erworbenen Hochschulabschlüsse

Für Bewerbende mit ausländischem Hochschulabschluss gilt zusätzlich:
Sofern das Original der Urkunden und Zeugnisse der bisher erworbenen Hochschulabschlüsse nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, wird zusätzlich eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung benötigt.

  • Lebenslauf
  • Erklärung, dass die Promotionsordnung bekannt ist
  • Erklärung, dass keine Promotionsvorhaben an anderen Hochschulen laufen, gegebenenfalls Bestätigung des Abbruchs
  • Erklärung über die Kenntnis der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
  • Erklärung, ob die Einschreibung zum Promotionsstudium geplant ist
  • optional Promotionsvereinbarung, die mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzuschließen ist

Einreichung von Anträgen auf Zulassung als Doktorandin bzw. Doktorand erfolgt ausschließlich elektronisch an fakultaet3+forschung(at)b-tu.de.

Weitere Bearbeitung:

  • Die Antragsunterlagen sowie die Zulassungsvoraussetzungen werden im Dekanat geprüft.
  • Für ausländische Bewerbende wird eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das International Relations Office vorgenommen.
  • Der Fakultätsrat entscheidet in der nächstfolgenden Arbeitssitzung (Sitzungstermine mit Einreichungsfrist) über die Zulassung als Doktorandin bzw. Doktorand. Anschließend werden Sie durch das Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert.
  • Für die Einschreibung als Promotionsstudierende werden die Unterlagen an den Studierendenservice bzw. bei ausländischen Studierenden an das International Relations Office übergeben.

Bei Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an Dr.-Ing. Bettina Ketzmerick.