Das Fachgebiet deckt das gesamte bau-, planungs- und immobilienrechtliche Anforderungsprofil ab, mit dem Architekten, Bauingenieure, Stadtplaner, Wirtschaftsingenieure und Betriebswirte in der Praxis konfrontiert sind. Dies beginnt bei den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen des Planens und Bauens, insbesondere nach dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, den Landesbauordnungen und den Vorschriften des Baunebenrechts; weiter werden alle praxisrelevanten Fragestellungen des privaten Bauvertragsrechtes sowie des Architekten- und Ingenieurrechtes vermittelt.

Neben den vorgenannten Kernregelungen befasst sich das Fachgebiet mit Juristischem Projektmanagement, dem Grundstücksrecht, dem Vergaberecht, dem Mietvertragsrecht und dem Versicherungsrecht, soweit dies für Planung und Bau von Bedeutung ist. Ziel des Lehrstuhls für Bau- und Planungsrecht ist es dabei, den Lebenszyklus von Immobilien unter rechtlichem Blickwinkel zu erfassen und wissenschaftlich zu bearbeiten. In enger Anlehnung an die Bau- und Planungspraxis sollen die einzelnen Schritte vom Grundstücks- oder Immobilienerwerb über die Planung, Bebauung und Nutzung baulicher Anlagen bis hin zur Aufgabe alter und Vorbereitung neuer Nutzungen systematisch analysiert und - unter Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung - operationalisiert werden.

Das Fachgebiet für Bau- und Planungsrecht legt besonderen Wert auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Juristen, Architekten, Bauingenieuren und Stadtplanern sowie weiteren Fachdisziplinen. Das Bau- und Planungsrecht wird in der Lehre auch anhand konkreter Projekte aus den Arbeitsfeldern der jeweiligen Berufsgruppen demonstriert und nachvollzogen.