Die Stimme als klangliches Phänomen ist das Resultat aufeinander abgestimmter Funktionen, hervorgebracht durch das „Instrument“ Mensch und die jeweilige Persönlichkeit. Als Gesangspädagogin/Gesangspädagoge bedarf es diesbezüglicher Qualifikationen:

•    Differenzierte Kenntnis der Funktionen des Stimmorgans und der daraus resultierenden
     Tonbildungsprinzipien
•    Wissen um die zugrunde liegenden psychischen Bedingungen und Prozesse
•    Möglichkeiten der Vermittlung im Unterricht