Die Stimme als klangliches Phänomen ist das Resultat aufeinander abgestimmter Funktionen, hervorgebracht durch das „Instrument“ Mensch und die jeweilige Persönlichkeit. Als Gesangspädagogin/Gesangspädagoge bedarf es diesbezüglicher Qualifikationen:
• Differenzierte Kenntnis der Funktionen des Stimmorgans und der daraus resultierenden
Tonbildungsprinzipien
• Wissen um die zugrunde liegenden psychischen Bedingungen und Prozesse
• Möglichkeiten der Vermittlung im Unterricht