Prüfungsausschussvorsitzende

Der Prüfungsausschussvorsitzende ist zuständig für die Angelegenheiten der Studierenden in den deutsch-sprachigen Bachelor- und Master-Studiengängen der Fakultät 4.

  • für die Studiengänge Umweltingenieurwesen (Bachelor+Master), Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik - PAT, Technologie biog. Rohstoffe sowie Nachw. Rohstoffe u. Erneuerbare Energien (auslaufend) ist ab dem 24.03.17 Herr Prof. Riebel zuständig; Prof. Herd ist dessen Stellvertreter.
  • für die Studiengänge Landnutzung u. Wasserbewirtschaftung (Bachelor+Master), Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen ist ab dem 24.03.14 Herr Prof. Hinzzuständig; Prof. Riebel ist dessen Stellvertreter

Bei der Beantragung sind folgende Vorgehensweisen einzuhalten:

Ergänzungsfächer: Beantragung erfolgt formlos per e-mail unter Angabe des Ergänzungsfachs inkl. Modulnr., Ihres Namens und Studiengangs sowie Ihrer Matrikel-Nr.

Anerkennung von Studienleistungen: Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt, worauf zuvor die Gleichwertigkeit der Studienleistung mit der im Studiengang erforderlichen Leistung vom jeweiligen Lehrenden mit Unterschrift bestätigt wurde.

Studiengangswechsel: Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt. Ein aktueller Notenauszug ist beizulegen.

Verlängerung der Bearbeitungszeit Bachelor-, Master-, Diplomarbeit: Ein formloser Antrag (unter Angabe Name, SG, Matrikelnr.) mit Begründung sowie Unterschrift des Betreuers ist einzureichen.

Prüfungsrücktritt: Ein formloser Antrag/email (unter Angabe Name, SG, Matrikelnr.) mit Begründung ist einzureichen.

Widersprüche: Ein formloser Antrag (unter Angabe Name, SG, Matrikelnr.) mit Begründung ist einzureichen.

Urlaubssemester: Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt.

Antrag auf Einschreibung einen (konsekutiven) Master-SG (nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelors an der BTU): Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt. Ein aktueller Notenauszug ist beizulegen.

Nach Genehmigung/Bestätigung werden die jeweiligen Unterlagen direkt an das Studierendensekretariat der BTU weitergereicht.


Learning Agreement (für im Ausland zu hörende u. anzuerkennende VL): Beantragung erfolgt beim Prüfungsausschussvorsitzenden vor Antritt des Auslandssemesters auf dem vom AA der BTU ausgehändigten Formblatt nach der Abzeichnung des für die jeweilig anzuerkennende Vorlesung zuständigen Lehrenden. Die Unterlagen sind vom Studierenden selbst beim AA einzureichen.


Achtung:
Zusatzfächer: Beantragung erfolgt direkt im Studierendensekretariat.

Neue Rahmenordnung (RO) für Master-Studiengänge seit 13.09.2016