Rechtliche Grundlagen

Rahmenbedingungen im Promotionsprozess verstehen

Rahmenordnung für Promotionsverfahren an der BTU

Die Rahmenpromotionsordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Promotionsverfahren der BTU. Sie gewährleistet die Gleichwertigkeit von Promotionen in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen. Für Promovierende gilt jeweils die letzte Version zum Annahmezeitpunkt, sofern keine Überführung in eine spätere Rahmenordnung erfolgte.

Promotionsordnungen der Fakultäten

Zusätzlich zur der Rahmenpromotionsordnung können die Fakultäten ergänzende fachspezifische Regelungen treffen.

Betreuungsvereinbarung

Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist verpflichtend.

Tipp: Das Netzwerk QualitätsZirkel Promotion (QZP) hat das Handbuch "Gemeinsam die Promotion gestalten - Handlungsempfehlungen für Betreuende und Promovierende" herausgegeben. Es soll Anregungen für die Vorbereitungs-, Arbeits- und Abschlussphase der Promotion gegeben und das Verständnis aller Beteiligten für organisatorische Fragen, Probleme, handwerkliche Details und Fördermaßnahmen während der einzelnen Phasen und Stationen der Promotion schärfen:

"Gemeinsam die Promotion gestalten" - Handlungsempfehlungen für Promovierende

"Gemeinsam die Promotion gestalten" - Handlungsempfehlungen für Betreuende

Hrsg. QualitätsZirkel Promotion. 5. überarbeitete und erweiterte Auflage, 5/2025.

Gute wissenschaftliche Praxis

Alle an der BTU wissenschaftlich Tätigen sind verpflichtet, die Regelungen der „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung und Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.