Förderung für Eltern

Begrüßungsgeld des STuRa und des Studentenwerks

Um junge Eltern an der Universität zu unterstützen, hat der Studierendenrat seit Wintersemester 2008/2009 ein Begrüßungsgeld (Elterngeld vom STuRa) von 100,- EUR für die Neugeborenen eingeschriebener Studierender der BTU Cottbus beschlossen. Das Begrüßungsgeld wurde durch die Kofinanzierung des Studentenwerkes Frankfurt/Oder für ab dem 1.10.2010 geborenen Babys von Studierenden der BTU Cottbus auf 150,- € aufgestockt.

Informationen zum Begrüßungsgeld des Studentenwerkes Frankfurt/Oder finden Sie hier

Studierendenrat der BTU Cottbus
Hubertstraße 15
03046 Cottbus

T +49 (0) 355 69 2200
F +49 (0) 355 69 2295
office(at)stura-cottbus.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 9:00 - 15:00 Uhr

Kinderbetreuungszuschläge

Kinderbetreuungszuschläge werden gewährt, wenn durch die Teilnahme an wissenschaftlichen und hochschulrelevanten Tagungen, wie zum Beispiel am Abend, am Wochenende oder außerhalb von Betreuungszeiten, eine zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich wurde.

Der Zuschlag ist grundsätzlich für Studierende und Hochschulbedienstete der brandenburgischen Hochschulen vorgesehen, die eine Tagung am Standort der Hochschule oder inner- bzw. außerhalb des Landes Brandenburg besuchen. In begründeten Fällen richtet sich der Zuschlag aber auch an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Kindern, die von außerhalb kommen und eine Tagung einer brandenburgischen Hochschule besuchen.

Entsprechende Anträge können formlos jeweils bis spätestens zum 15. November gestellt werden. Werden mehr Anträge eingereicht, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet eine Arbeitsgruppe über die Bewilligung.

Projektkoordinatorin "Familiengerechte Hochschule" der BTU Cottbus
Heike Bartholomäus

T +49 (0) 355 69 3578
familie(at)b-tu.de 

Gleichstellungs-beauftragte der BTU Cottbus
Ehrengard Heinzig

T +49 (0) 355 69 2324
gleichstellung(at)b-tu.de 

Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG

Das BAföG kann seit Dezember 2007 um einen Kinderbetreuungszuschlag erhöht werden. Dieser muss extra beantragt werden (Auszahlung erfolgt dann auch rückwirkend, Antrag muss spätestens am Ende des Bewilligungszeitraums beim BAföG-Amt eingehen!). Die Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall, es geht um 113 Euro / Monat für das erste Kind und je 85 Euro für weitere Kinder! Anspruchsberechtigung besteht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Der Zuschlag wird als Zuschuss (nicht rückzahlungspflichtig) gezahlt.

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Studentenhaus Cottbus
Raum 111

Frau Becker
T +49 (0) 355 782 1306
personal(at)studentenwerk-frankfurt.de

Sprechzeiten
Di und Do
09:00 - 12:00 und
13:00 - 15:30 Uhr

Zur Internetpräsenz
BAföG-Rechner
BAföG-Rückzahlungsrechner

Kindergeld

Kindergeld können alle Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, erhalten. Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung oder Mitglied eines EU-Staates sein. Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Das Kindergeld beträgt pro Monat für das erste und zweite Kind 184,- EUR, für das dritte Kind 190,- EUR und für jedes weitere Kind 215,- EUR. Der Antrag auf Kindergeld ist an die zuständige Familienkasse zu richten.

Familienkasse Cottbus
Thiemstraße 135
03048 Cottbus

T +49 (0) 1801 546 337
(Festnetz 3,9 ct/min, Mobilfunk höchstens 42 ct/min)
F +49 (0) 355 4864 555
Familienkasse-Cottbus(at)arbeitsagentur.de 

Öffnungszeiten:
Di: 8:00 - 12:30 Uhr
Do: 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz bzw. Erwerbsarbeit in Deutschland, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67% des zuvor bezogenen Einkommens. Ausgangspunkt der Berechnungen ist das persönliche Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Mütter und Väter ohne Einkommen erhalten ein Mindestelterngeld in Höhe von 300,- EUR monatlich. Gering verdienende Eltern werden zusätzlich unterstützt. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes unter 1000,- EUR monatlich, so können über 67 % des bezogenen Einkommens gewährt werden.

Stadt Cottbus,
Elterngeldstelle
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

T +49 (0) 355 612 0

Elterngeldrechner

Sozialfonds zum Semesterticket vom StuRa

Studierende, die sich aus sozialen oder finanziellen Gründen das Semesterticket nicht leisten können, können beim Studierendenrat der BTU einen Zuschuss auf Unterstützung zur Zahlung des Semesterticketbeitrages beantragen. Beim Zuschuss behält der Antragsteller/die Antragstellerin - im Gegensatz zur Befreiung von der Beitragspflicht - die volle Fahrtberechtigung. Einen Zuschuss kann zunächst nur beantragen, wer sich nicht von der Beitragspflicht befreien konnte. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss der Erwerb des Semestertickets für den/die Antragsteller/in unzumutbar sein. Unzumutbar ist der Erwerb, wenn der Kauf des Semestertickets durch eine besondere Härte erschwert wird und durch das eigene Einkommen und Vermögen nicht gedeckt werden kann. Als besondere Härte gelten unter Anderem werdende Mütter und allein erziehende Personen mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern.

Nähere Informationen zum Sozialfonds auf den Seiten des Studierendenrats.

Notebooks bei sozialer Bedürftigkeit

Für studierende Eltern werden bei sozialer Bedürftigkeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf Anfrage Notebooks zur Verfügung stehen. Diese werden durch das Multimedia-Zentrum ausgegeben bzw. sind dort erhältlich. Die Beantragung erfolgt über die GBA

Gleichstellungs-beauftragte der BTU Cottbus,
Ehrengard Heinzig
T (0) 355 69 2324
gleichstellung(at)b-tu.de