Einstufung von Biostoffen - Eine Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten
Manche Beschäftigte kommen bei ihrer Arbeit, insbesondere in den Bereichen Biotechnologie und Gesundheitswissenschaften mit einer größeren Zahl an Biostoffen in Kontakt. Für die praxisgerechte Ableitung von Schutzmaßnahmen werden Biostoffe entsprechend ihrer Gefährlichkeit für den Menschen in Risikogruppen eingestuft.
Einige Bakterien, Viren, Pilze und andere Biostoffe können den Menschen infizieren und krank machen. Man bezeichnet diese Biostoffe als Pathogene. Viele andere Biostoffe sind dagegen für den Menschen ungefährlich (Apathogene) oder nur für geschwächte Personen gefährlich (opportunistische Pathogene). Allerdings können Arbeitnehmer in den genannten Arbeitsbereichen sehr hohen Konzentrationen an Biostoffen mit unterschiedlichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sein. Das Gefährdungspotenzial der Biostoffe muss im Zuge der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.
Welche Risikogruppen gibt es?
Damit praxisgerechte Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, sind Biostoffe in vier Risikogruppen entsprechend ihres Infektionsrisikos für den Menschen eingestuft. Grundlagen dafür sind Übertragbarkeit, Schwere der Erkrankung und Heilbarkeit. Dabei haben Biostoffe der Risikogruppe 1 das geringste und Biostoffe der Risikogruppe 4 das höchste Infektionsrisiko.
