Pflichtvorsorgen werden notwendig, wenn die Kriterien nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV (Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen") erfüllt werden.
Die Mitarbeitenden sind über VB 1 - Personal, Frau Müller-Hoffmann beim Betriebsarzt zu den Vorsorgen anzumelden.
