Gefahrstoffe
Der Fachvorgesetzte hat auf der Grundlage der Sicherheitsdatenblätter eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dazu kann das Einfache Maßnahmenkonzeptes für Gefahrstoffe (EMKG der BAuA) als PC-Version, als App oder als Drehscheibe genutzt werden.
Betreibsanweisungen sind mit Hilfe des Zentrale Gefahrstoffkataster (ZGK) der BTU zu erstellen und diese den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Gefährliche Stoffe und Gemische müssen vor dem Inverkehrbringen und am Arbeitsplatz aus Sicherheitsgründen korrekt eingestuft und gekennzeichnet sein. Die Regeln dafür finden sich in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der sogenannten CLP-Verordnung. Mit ihr werden für alle Mitgliedstaaten einheitliche Maßstäbe zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vorgegeben.Gefahrenpiktogramme vermitteln Informationen über Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, Gemischen sowie Erzeugnissen mit Explosivstoff ausgehen.
