Arbeitsunfähigkeiten / Kind krank
Beschäftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Eine entsprechende Meldung richten Sie bitte an Ihren Fachvorgesetzten. Der Fachbereich veranlasst dann unverzügllich die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit bzw. deren Fortführung mit dem unten angefügten Formular. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, haben Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, in Einzelfällen die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
- Meldung zu Arbeitsunfähigkeiten, Wiederaufnahme oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Bitte beachten: für jede Folgebescheinigung (Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit) ist eine erneute Meldung an abwesenheiten(at)b-tu.de erforderlich!
- Funktionspostfach abwesenheiten(at)b-tu.de
Bitte beachten: es genügt, diese Meldung ausschließlich an das Funktionspostfach zu senden. Weitere Empfänger im Verwaltungsbereich Personal sind nicht erforderlich! Eine zusätzliche Übersendung in Papierform ist ebenfalls nicht erforderlich!
- Abfrage des Abwesenheitskalenders (über BTU Account)
Hinweis bei Erkrankung eines Kindes
In diesen Fällen stellt Ihnen der jeweilige Arzt eine "Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" aus. Bitte senden Sie eine Kopie dieser Bescheinigung als Nachweis an abwesenheiten(at)b-tu.de. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gibt es bei Erkrankungen von Kindern nicht.
