Bildungsurlaub
Beschäftigte haben nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Weiterbildung. Die Bildungsfreistellung beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses. Die Bildungsfreistellung kann versagt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die Beschäftigten müssen die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung, deren Anerkennung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachweisen. Die dafür erforderlichen Bescheinigungen sind dazu vom Bildungsveranstalter unentgeltlich auszustellen.
Die Inanspruchnahme eines Bildungsurlaubs beantragen Sie bitte rechtzeitig vorher unter http://www.b-tu.de/zeiterfassung. Der Bildungsurlaub gilt erst als genehmigt, wenn Ihnen das entsprechende Bewilligungsschreiben vorliegt.
Wenn möglich, fügen Sie dem genannnten elektronischen Antrag bereits die Anmeldung zur Veranstaltung sowie deren Anerkennungsbescheid bei. Hilfsweise können diese Anlagen auch per Email an abwesenheiten(at)b-tu.de gesandt werden.
Ansprechpersonen
- für Fakultäten 6, Gesundheitswissenschaften sowie Zentralverwaltung und Ressorts
Herr St. Besenhard-Menzel (Telefon 0355 / 69 2194, Email Stephan.Besenhard-Menzel(at)b-tu.de) - für Fakultäten 1, 2 und Zentrale Einrichtungen
Frau M. Bartholick (Telefon 0355 / 69 3420, Email maria.bartholick(at)b-tu.de) - für Fakultäten 3, 4 und 5
Frau K. Bossenz (Telefon 0355 / 69 3423, Email kerstin.bossenz(at)b-tu.de) - für Fakultäten 3, 4 und 5
Frau K. Noack (Telefon 0355 / 69 3423, Email karolin.noack(at)b-tu.de) zurzeit abwesend
gesetzliche Grundlage
Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG)
