Führung von Langzeitkonten nach § 10 Absatz 6 TV-L in der Landesverwaltung
Allgemeines
Das Land Brandenburg bietet den Beschäftigten unter den in der Richtlinie zur Führung von Langzeitkonten aufgeführten Voraussetzungen eine zusammenhängende bezahlte Freistellung von bis zu zwei Jahren an.
Bei dem Langzeitkonto handelt es sich um ein Zeitwertkonto, auf dem ein Zeitguthaben auf Stundenbasis angespart wird (Ansparphase). Zu einem späteren Zeitpunkt wird das angesparte Zeitguthaben für die bezahlte Freistellung verwendet (Entnahmephase). Die Vergütung in der Entnahmephase erfolgt ausschließlich in Höhe des - zu diesem Zeitpunkt gültigen - individuellen Stundenentgelts. Auf das Langzeitkonto können verschiedene Einbringungstatbestände als Zeitguthaben eingebracht werden. In der Regel wird ein Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit angespart. Daneben können aber auch Entgeltbestandteile (Zulagen, Jahressonderzahlung) eingebracht werden, die in Zeit umgerechnet werden. Auch der tarifliche Mehrurlaub kann numehr auf das Langzeitkonto gebucht werden. Beschäftigte, die noch einen verbleibenden Restanspruch auf 10 und mehr Ausgleichstage nach dem Sozial-TV-BB haben, können bis zum 31.07.2030 die Aufbuchung von Ausgleichstagen auf das Langzeitkonto beantragen, soweit diese im Blockmodell entspart werden.
