Sonstige Freistellungen von der Arbeit

Sonderurlaub/Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge kann gewährt werden nach:

  • § 28 TV-L (Beschäftigte)
  • § 79 LBG (Beamte)

Arbeitsbefreiung/Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge kann gewährt werden nach:

  • § 29 TV-L (Beschäftigte)
  • § 77 LBG / § 11 EUrlDbV (Beamte)

beispielhaft:
Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes - ein Arbeitstag
Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils - zwei Arbeitstage

Freistellung für Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge wird gewährt nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz

Abfrage des Abwesenheitskalenders (über BTU Account) 

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