ERASMUS+ (2021–2027)

ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Es unterstützt die Ziele der europäischen Bildungsagenden, bringt die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voran, steigert die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern bei.
Einen zusammenfassenden Programmüberblick finden Sie hier.

Drei Programmlinien im Hochschulsektor:

Leitaktion 1 – Mobilität im Hochschulbereich von Einzelpersonen innerhalb und außerhalb Europas
Leitaktion 2 – Kooperationsprojekte
Leitaktion 3 – Politikunterstützung

Querschnittsthemen der neuen Programmgeneration:

Erasmus+ Digital
Erasmus+ Green
Erasmus+ Soziale Teilhabe
Erasmus+ Participation in Democratic Life

ERASMUS+ an der BTU Cottbus-Senftenberg

Die BTU beteiligt sich aktiv seit mehr als 20 Jahren an ERASMUS+ und seinen Vorgängerprogrammen. Derzeit pflegt die BTU ERASMUS+ Kooperationen mit über 180 Hochschulen im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Mit Beginn der neuen Programmgeneration ab 2021 sind ERASMUS+ Anträge und Kooperationen in allen drei Leitaktionen möglich. Über die Ausschreibungstermine und -modalitäten informiert das IRO regelmäßig.

Leitaktion 1 -  Mobilität von Einzelpersonen innerhalb und außerhalb Europas:

Die Antragstellung erfolgt jährlich zentral über das IRO.

Im Rahmen des Programms können Studierende, Dozierende und Hochschulmitarbeitende bei Auslandsaufenthalten an Partnereinrichtungen mit folgenden Angeboten unterstützt werden:

Die neue, im Jahr 2021 an die BTU verliehene, ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 finden Sie hier. Diese wird den Einrichtungen unter anderem aufgrund ihres  European Policy Statements verliehen, welches Sie hier einsehen können.

ERASMUS+ (2014-2020)

ERASMUS+ (2014-2020)

ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Einen Programmüberblick finden Sie hier und auf den Webseiten der Europäischen Kommission.

Das Programm strukturiert sich im Hochschulsektor nach drei Programmlinien:

Leitaktion 1 - Mobilität von Einzelpersonen innerhalb und außerhalb Europas
Leitaktion 2 - Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Leitaktion 3 - Unterstützung politischer Reformprozesse

ERASMUS+ an der BTU Cottbus-Senftenberg

Die BTU bzw. ihre Vorgängereinrichtungen beteiligen sich aktiv seit mehr als 20 Jahren an ERASMUS+ und seinen Vorgängerprogrammen. Derzeit pflegt die Universität über 180 ERASMUS+ Kooperationen im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Leitaktion 1 -  Mobilität:

Im Rahmen des Programms können Studierende, Dozierende und Hochschulmitarbeitende der BTU Cottbus-Senftenberg bei Auslandsaufenthalten an den Partnereinrichtungen mit folgenden Angeboten unterstützt werden:

Mobilität mit Programmländern (KA103):

Mobilität mit Partnerländern (KA107): 

Diese im Jahr 2015 eingeführte Programmlinie ermöglicht die akademische Zusammenarbeit von Studierenden, Dozierenden und Hochschulmitarbeitenden aus allen Ländern der Welt. Die BTU ist von Beginn an an dieser Programmlinie mit Kooperationen u.a. in Ägypten, Russland, Kamerun, Ukraine, Aserbaidschan, Taiwan, Philippinen, Kolumbien und Syrien beteiligt. Derzeit laufende Kooperationsprojekte:

  • Im Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.07.2022 kooperiert die BTU im Rahmen des ERASMUS+ Programms KA107 mit Partnerhochschulen in ÄgyptenAserbaidschanGhanaRusslandSyrien und der Ukraine.
  • Im Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.07.2020 kooperiert die BTU im Rahmen des ERASMUS+ Programms KA107 mit Partnerhochschulen Kamerun und der Ukraine.

Die neue, im Jahr 2014 an die BTU Cottbus–Senftenberg verliehene, ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung 2014-2020 finden Sie hier. Diese wird den Einrichtungen unter anderem aufgrund ihres EPS (European Policy Statements) verliehen, welches Sie hier einsehen können.

Die Projekte wurden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.