Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien für Erasmus+-Praktika im Rahmen des Programms Erasmus+

Anforderungen an die Bewerber/innen

Wenn Sie sich für die Förderung eines Praktikums bewerben möchten, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind noch an einer Brandenburger Hochschule als Vollzeitstudent/in immatrikuliert und befinden sich im letzten Studienjahr.


  • Sie möchten Ihr Praktikum innerhalb eines Jahres nach dem Studienabschluss in einem der Zielländer des ERASMUS+-Programms absolvieren.

  • Ihr „Erasmus+-Zeitkontingent“ von 12 Monaten im aktuellen Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) ist noch nicht ausgelastet.

  • Sie können Ihre Motivation für das Auslandspraktikum überzeugend darstellen.

  • Ein Hochschullehrer Ihrer Heimathochschule empfiehlt Sie für die Förderung des Auslandspraktikums.

  • Sie verfügen über gute Sprachkenntnisse in der künftigen Arbeitssprache. Diese müssen nach erfolgreicher Bewerbung in einem standardisierten Online-Sprachtest nachgewiesen werden.

  • Sie bewerben sich rechtzeitig.

  • Sie werden zum Beginn des Praktikums Ihr Studium erfolgreich beendet haben und können eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bzw. der Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen. 

Anforderungen an das Praktikum

Bitte beachten Sie folgende Aspekte bei der Suche nach einem Praktikumsplatz:

  • Das Erasmus+-Praktikum kann, mit der Ausnahme von Deutschland, in allen verbleibenden 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei und FYR Mazedonien absolviert werden.

  • Es muss mindestens 60 Tage dauern und kann bis zu 360 Tage (beachten Sie die Hinweise zum „Erasmus+-Zeitkontingent“) durch das Erasmus+-Programm gefördert werden.

  • Das Praktikum muss in engem Zusammenhang mit Ihrem Studienabschluss stehen.

  • Das Praktikum muss in Vollzeit ausgeübt werden (mind. 35 Std. pro Woche).

  • Der Wohnsitz muss während des Praktikums im Gastland genommen werden.

  • In der Regel sollte die aufnehmende Praktikumseinrichtung auch einen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der Praktikanten leisten, da sie nach der Einarbeitungszeit eine vollwertige Arbeitskraft für das Unternehmen sind. Die finanzielle Unterstützung kann in Form eines Praktikumsentgeltes und/oder in Form von Sachleistungen (freie Unterkunft, Transportkosten vor Ort, Essensgutscheine, etc.) erfolgen. Die Vergütung durch die Praktikumseinrichtung wird nicht auf die Erasmus+-Förderung angerechnet.

Ausschlusskriterien:

  • Es darf keine Doppelförderung der EU geben, d.h. Sie dürfen neben dem Erasmus+- Zuschuss gleichzeitig keine weitere Förderung durch die EU erhalten.

  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Institutionen und Körperschaften der EU (eine Liste dieser Institutionen finden Sie unter europa.eu/institutions/index_en.htm) sowie Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten.

  • Bereits begonnene Praktika können nicht im Nachgang gefördert werden.

Erasmus+-Zeitkontingent

Jede/r Studierende hat, nach erfolgreicher Bewerbung, für den jeweils aktuellen Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) ein Erasmus+-Zeitkontingent von 360 Tagen zur Verfügung. Dieses kann er/sie für Erasmus+-Studium oder Erasmus+-Praktikum während und bis zu 1 Jahr nach dem Abschluss des jeweiligen Studienzyklus einsetzen.

Es wäre z. B. möglich, während des Bachelorstudiums 5 Monate in einem Erasmus+-Programmland zu studieren, 4 Monate Praktikum in einem Erasmus+-Programmland zu absolvieren und unmittelbar nach dem Bachelorabschluss noch ein 3-monatiges Erasmus+-Praktikum als Graduierter durchzuführen (5+4+3=12).

Wer während des Bachelorstudiums keine Gelegenheit zu einem Erasmus+-Auslandsaufenthalt hatte, kann an den Abschluss ein bis zu 12-monatiges Erasmus+-Praktikum anschließen. Für das Masterstudium und eine spätere PhD-Phase stehen jeweils wieder 360 Tage für Erasmus+-Aufenthalte zur Verfügung.Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Erasmus+-Förderung. Man muss sich für jeden Erasmus+-Aufenthalt neu bewerben.