Förderung

Praktika in Europa mit Erasmus+

Informationen zur Förderung

Beachten Sie, dass die Erasmus+ Förderung nur ein Zuschuss zu den tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist und prüfen Sie deshalb auch weitere Zuschuss-Möglichkeiten (Auslands-BAFöG, eigene Ersparnisse etc.)

Die Förderraten für die Mobilität sind anhand der durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten in den Zielländern in Ländergruppen eingeteilt.

Wichtig!

Ab dem Projekt 2025 können Praktika in Europa für maximal 4 Monate (120 Tage) gefördert werden. 

Projekt 2024 und 2025

Ländergruppe 1: monatlich 750,00 EUR

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien).

Ländergruppe 2 und 3: monatlich 690,00 EUR

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Förderraten für Short-Term Blended Mobility (5-30 Tage Auslandsaufenthalt + verpflichtende virtuelle Komponente)

Praktikumstag 01-14          79 EUR / Tag

Praktikumstag 15-30          56 EUR / Tag 

Zusätzliche Fördermöglichkeiten im Erasmus-Programm

Social Top-Ups

Teilnehmende, die zu bestimmten Personengruppen gehören, können neben der regulären Erasmus-Förderung monatlich eine zusätzliche Förderung von 250 EUR beantragen. Diese Möglichkeit steht den unten aufgeführten Personengruppen offen, wobei pro Person nur eine Art von Top-Up in Anspruch genommen werden kann.

Social Top-Ups für bestimmte Personengruppen:

  • Zielgruppe Erwerbstätige Studierende: Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend vor Beginn des Praktikums ausgeübt worden sein. Der durchschnittliche monatliche Erwerb muss über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Der Job darf während des Praktikums nicht ausgeübt werden. Bitte pausieren Sie für das Praktikum Ihren Arbeitsvertrag. 
  • Zielgruppe Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus): Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
  • Zielgruppe Studierende mit Kind/ern
  • Zielgruppe Studierende mit chronischer Erkrankung/ einer Behinderung: Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr.

Green Travel Reise mit Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften

  • Möglichkeit der Beantragung von zusätzlichen Reisetagen (von bis zu 6 Tagen), wenn für > 50 % der Hin- und Rückreise mit umweltfreundlichen Transportmitteln gereist wird.

Weitere Informationen zur Zusatzförderung finden Sie hier.

Reisekosten für Hin- und Rückfahrt (Fahrtkostenpauschalen)

Projekt 2025

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR

Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1-3 und 5-12: monatlich 700,00 EUR
Höchstdauer der Förderung beträgt 3 Monate. Vrsl. erst ab Januar 2026 förderfähig. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Förderung für Non-EU-Praktika leider nicht verfügbar, jedoch besteht die Möglichkeit einer erneuten Förderung zu einem späteren Zeitpunkt.