Voraussetzungen

für eine Förderung

Vorab

Die Suche und Organisation des Praktikumsplatzes erfolgt eigenständig durch Sie.
Spezielle Angebote für Erasmus+-Praktika können Sie z.B. hier finden: Leo net und erasmus intern

Achtung!

  • Bereits begonnene Praktika können nicht im Nachgang gefördert werden.
  • Ein Hybrid- und Remote-Praktium wird nicht gefördert.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus dem Programm Erasmus+. 

Anforderungen an Bewerber:innen

  • Sie sind an einer Hochschule eines Konsortialpartners in Brandenburg als Vollzeitstudent/in immatrikuliert. Graduierte/r müssen sich bereits im letzten Studienjahr bewerben.
  • Ihr "Erasmus-Zeitkontingent" von 12 Monaten im aktuellen Studienzyklus (Bachelor, Master) ist noch nicht ausgelastet.
  • Sie verfügen über gute Sprachkenntnisse in der künftigen Arbeitssprache.
  • Sie bewerben sich rechtzeitig vor (dem geplanten) Praktikumsbeginn.
  • Sie müssen in Deutschland gemeldet sein.

Anforderungen an das Praktikum

  • Selbstorganisiertes Vollzeitpraktikum (mind. 35 Std. pro Woche).
  • Das Erasmus+-Praktikum kann, mit der Ausnahme von Deutschland, in allen verbleibenden 26 EU-Ländern sowie Island,
    Liechtenstein, Norwegen, der Türkei und FYR Mazedonien absolviert werden – Programmländern 
  • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 60 Tage und darf 360 Tage nicht überschreiten.
    Ausnahme ist short-term blended Mobility (physische Mobilitätsphase 5-30 Tage + obligatorische virtuelle Komponente).

Achtung! Stellen Sie sicher, dass der erste und letzte Praktikumstag auf einen Arbeitstag fällt. Die dürfen nur dann auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, wenn Ihr Praktikum an diesem Tag tatsächlich beginnt oder endet.

  • Das Praktikum muss in engem Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen und von der Hochschule durch ECTS, Eintrag im Diploma Supplement oder Eintrag ins Transcript of Records anerkannt sein (nicht nur Pflichtpraktika sind förderbar).
  • Praktika bei EU-Institutionen oder anderen EU-Einrichtungen sind wegen Interessenkonflikten oder Vermeidung einer Doppelfinanzierung nicht förderfähig. Die Liste finden Sie hier.
  • Entgelt (oder Sachleistungen in Form von: freie Unterkunft, Transportkosten vor Ort, Verpflegung etc.) fürs Praktikum ist mit der Erasmus+ Förderung kombinierbar (wenn die Summe der Förderung und des Praktikumsentgeltes nicht 2000 EUR / Monat überschreitet. In dem Fall ist die Förderung nur für 90 Tage möglich).
  • Das Graduiertenpraktikum muss innerhalb von zwölf Monaten nach Studienabschluss beendet werden und ist nicht zwischen Bachelor- und Masterstudium (sofern dieses angestrebt wird) förderbar. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie noch an der Hochschule immatrikuliert sein.