Aufenthaltsrecht

Versäumen Sie nicht, vor allem wenn Sie nicht Bürger eines EU-Mitgliedsstaates sind, sich rechtzeitig über die Einreise- bzw aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bei der Botschaft oder Konsulat Ihres Ziellandes zu informieren. Klären Sie alle diesbezüglichen Fragen vor Beginn Ihres Praktikums. Außerdem müssen Sie mit der Ausländerbehörde, bei der Sie registriert sind, klären, was Sie zu beachten haben, um nach Ihrem Praktikumsende wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen.