Universitär Physiotherapie
Bachelor of Science (B.Sc.)

Beschreibung

Der Bachelor-Studiengang Physiotherapie ist ein dual ausbildungsintegrierender Studiengang. Er verzahnt die Lernorte Hochschule und Praxis systematisch sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und vertraglich miteinander, um gezielt auf die Berufsausübung vorzubereiten und den Lernerfolg der Studierenden zu fördern.

Das Studium befähigt die Studierenden zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung von physiotherapeutischen Aufgaben mit Menschen aller Altersstufen entsprechend dem allgemein anerkannten (internationalen) Standard fundierter physiotherapeutischer, medizinischer und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse. Weiterhin befähigt das Studium die Studierenden dazu, auf der Basis von wissenschaftlichen Ausbildungsinhalten eine größere Handlungsautonomie in ihrer Berufsausübung zu erlangen. Sie sind in der Lage, als Expertinnen und Experten für menschliche Bewegung in den Bereichen der Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliativversorgung zu agieren. In Praxismodulen sind Studierende bei Kooperationspartnern aktiv in der physiotherapeutischen Versorgung tätig und sammeln wertvolle Erfahrung für die spätere Berufsausübung.

Das Studium wird nach sieben Semestern mit der Bachelor-Arbeit abgeschlossen, während die integrierte Berufsausbildung mit der staatlichen Prüfung (Berufsabschlussprüfung) bereits mit dem sechsten Semester endet.

Berufliche Tätigkeitsfelder

  • Beratung, Untersuchung, Anleitung und Behandlung von Patient*innen mit Einschränkungen des Gesundheitszustands, insbesondere im Bereich von gesundheitsfördernder Aktivität und Bewegung
  • Anwendung und (Mit-)Entwicklung von wissenschaftlichen Konzepten zur Versorgung der Bevölkerung mit physiotherapeutischen Angeboten
  • Physiotherapeutische Diagnostik, mit Patient*innen gemeinsame Therapieplanung und Durchführung sowie Evaluation des Prozesses

Mögliche Masterstudiengänge

Bewerbung und Zulassung

Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife
  • Abschluss Sek 1 und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach mindestens 2-jährigen Berufserfahrung

Für den Zugang zum Studium gelten die weitergehenden Zugangsvoraussetzungen für die Erlangung der Berufserlaubnis. 

  • Voraussetzung für den Zugang zur Berufsausbildung ist gemäß § 10 Ziffer 1 MPhG die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber sind verpflichtet, mit ihrer Bewerbung an der BTU die entsprechenden Nachweise als Voraussetzung für die Immatrikulation zu erbringen.
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