Prüfungsinformationen

Prüfungspläne
Prüfungsanmeldung

(vgl. § 13 Rahmenordnung)

Für die Anmeldung zu Prüfungen gelten Fristen!
Die Anmeldung zur Prüfung muss in den ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums online erfolgen. Überprüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre Anmeldung in Ihrem „Online-Konto“.

  1. Die Prüfungsanmeldung erfolgt bei der/dem Modulverantwortlichen, der/die nicht immer der/die Lehrende ist.
  2. Für zweisemestrige Module findet die Anmeldung im ersten der beiden Semester statt.
  3. Nach erfolgreicher Prüfungsanmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsemail.
  4. Im Online Portal können Sie sich ein PDF-Dokument mit den Prüfungen generieren, zu denen Sie angemeldet sind. Speichern Sie es sich als Nachweis ab.
  5. Hinweis: Bei Bedarf Beantragung Nachteilsausgleich im Zuge der Anmeldung zur Prüfung!
Prüfungsformen

Continuous Assessment

Im Continuous Assessment setzt sich die Modulprüfung aus mehreren semesterbegleitenden Prüfungselementen (Teilleistungen) unterschiedlicher Form zusammen (§ 12 Abs.4 RahmenO-Ba 2016).

Klausuren

Klausuren dauern i. d. R. mindestens 90 und höchstens 180 Minuten. Klausuren können auch in elektronischer Form durchgeführt werden (§ 12 Abs.3 RahmenO-Ba 2016).

Bei Online-Klausuren erfolgt die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben zeitgleich für alle Prüfungsteilnehmer*innen unter Videoaufsicht. Das bedeutet, dass Studierende Kamera und Mikrofon während der Prüfung eingeschaltet haben müssen.

Mündliche Prüfungen

Mündliche Modulabschlussprüfungen haben i. d. R. eine Dauer von mindestens 15 und maximal 60 Minuten je Studierender bzw. Studierendem und Modul (§ 12 Abs.3 RahmenO-Ba 2016).

Mündliche Online-Prüfungen werden als Videokonferenz mit einem entsprechenden System durchgeführt. Alle Beteiligten haben während der Dauer der Prüfung ihre Kameras und Mikrofone eingeschaltet. Die Inhalte und Ergebnisse werden wie in einer Präsenzprüfung auch protokolliert. Eine Aufzeichnung der Prüfung ist nicht gestattet.

Schriftliche Ausarbeitungen

Dabei handelt es sich in der Regel um Hausarbeiten, Projektberichte, Praxisberichte oder Essays.

Empfehlungen für das wissenschaftliche Arbeiten

Liebe Studierende,

alle schriftlichen Prüfungsleistungen werden im Wintersemester 2023/2024 nur in gedruckter Form angenommen, nicht digital!

Die Abgabe muss erfolgen bis zum 18.03.2024 23:59 Uhr entweder

1) postalisch

Senden Sie bitte Ihre Ausarbeitungen an:
(Poststempel 18.03.2024 zählt!):

BTU Cottbus-Senftenberg
Fakultät 4, Soziale Arbeit, Gesundheit und Musik
z. Hd. Frau Puppe / PrüferIn: …
Modulnummer: (diese ist 5-stellig, als Bsp.: 12660; beginnend mit 12 bzw. 13)
Lipezker Str. 47
03048 Cottbus

oder

2) Einwurf

Werfen Sie bitte Ihre Ausarbeitung in den schwarzen Briefkasten im Campus Sachsendorf, Gebäude 11, auf dem Flur im 3. Stock, neben dem Büro 11.324 ein.

Das Gebäude ist bis 16:00 Uhr geöffnet.


Achten Sie bitte auf ökologische Abgabe. Die Arbeiten müssen nicht in einem Hefter abgegeben werden, Büroklammer oder geklammert reicht, jedoch

KEINE LOSEN BLÄTTER!      

Bei postalischer Zusendung geben Sie bitte auf dem Umschlag Ihren Namen und Matrikelnr. und Modulnummer, Modultitel und Prüfer mit an.

Ich überprüfe, ob pünktlich zugesendet und Sie zur Abgabe sich angemeldet haben und reiche es dann an die Dozierenden weiter. Liegt keine ausgedruckte Version vor, zählt die Prüfung als nicht bestanden. Alle Arbeiten ab dem 19.03.2024 müssen mit Begründung* der verspäteten Abgabe erfolgen.

 

Bei Rückfragen bitte eine Mail an pa-sozialearbeit(at)b-tu.de senden.

Gruß
Assistenz vom Prüfungsausschuss Soziale Arbeit

*Begründung:
1) Kopie beilegen von der Nachteilsausgleichbestätigung vom Prüfungsausschuss,
2) bei Krankmeldung Kopie beilegen von Frau Hohenstein mitgeteiltem neuen Abgabetermin aufgrund des vorgelegten ärztlichen Attests.
Siehe hierzu auf unserer Homepage!

Prüfungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit

(vgl. § 20 Rahmenordnung)

  1. Eine versäumte Prüfungsleistung (= nicht Erscheinen am Prüfungstermin bzw. nicht fristgerechte Abgabe einer schriftlichen Ausarbeitung) gilt bei nachgewiesener Krankheit als nicht unternommen. 
  2. Die akute Krankheit muss innerhalb von fünf Werktagen nach dem anberaumten Prüfungstermin bzw. dem Zeitablauf mit dem Formular „Ärztliches Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ von einer/m Ärztin/Arzt bestätigt werden.
  3. Im Formular sollen unter „Prüfung“ alle betroffenen Prüfungen aufgeführt werden (ggf. auf einem gesonderten Blatt).
  4. Die schriftliche Anzeige und die ärztliche Bescheinigung sind beim Studierendenservice (Frau Hohenstein, Email: Kathrin.Hohenstein(at)b-tu.de) einzureichen. 
Abschlussarbeiten

Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung:

Wenn Sie Ihr Studium im laufenden Semester abschließen wollen, muss auch das Kolloquium in diesem stattfinden. Andernfalls müssen Sie sich für ein weiteres Semester einschreiben und auch entsprechend den Semesterbeitrag zahlen, weil Prüfungsleistungen nur bei Immatrikulation erbracht werden dürfen. Vergleiche Rahmenordnung: §25 Abs. 4  Das Kolloquium ist i. d. R. hochschulöffentlich und soll nicht später als sechs Wochen nach Abgabe der schriftlichen bzw. gestalterischen Arbeit stattfinden.

Das Anmeldeverfahren

  1. Die Studierenden suchen sich eine Betreuerin/ einen Betreuer (ErstprüferIn). Mit diesem klären Sie inhaltliche Aspekte zur Arbeit und wer die Zweitbetreuung übernehmen soll.

Achtung: Eine oder einer der Prüfenden, i. d. R. die Betreuerin oder der Betreuer (Erstprüfende), muss Professor/In sein (§ 25 Abs. 1 RahmenO-BA 2016). Für ZweitprüferInnen gilt, dass sie selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen müssen (§ 19 Abs. 1 RahmenO-BA 2016). Diplomabschlüsse der Fachhochschulen berechtigen nicht zur Betreuung von Masterarbeiten (genauere Informationen hier).

2. Die Studierenden senden an den Studierendenservice (Frau Hohenstein, Email: Kathrin.Hohenstein(at)b-tu.de) den  Antrag "Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit". Es ist darauf zu achten, dass von dem Erstbetreuer ein Datum für den Beginn des Bearbeitungszeitraums eingetragen wird. Innerhalb von 5 Werktagen muss dann dieses Formular im Studierendenservice vorliegen.

3. Der Studierendenservice (Frau Hohenstein) nimmt die Anmeldung zur Abschlussarbeit vor und bestätigt dies per Mail an die/den Studierenden und als CC an den/die ErstprüferIn. In dieser Mail wird die Bearbeitungszeit und das Abgabedatum angegeben - wenn die Zulassungsvoraussetzung vorliegt. §24 (2) Rahmenordnung.

4. Der Titel der Abschlussarbeit kann in Absprache mit der erstbetreuenden Person geändert werden, wenn dabei das zugelassene Thema nicht grundsätzlich verändert wird. Eine Titeländerung dient lediglich der inhaltlichen Präzisierung der schriftlichen Ausarbeitung.

5. Die Abgabe der Abschlussarbeiten (BA) muss:

- fristgerecht
- ausgedruckt und gebunden
- in 3-facher Ausfertigung
- mit einem Stick oder einer CD

an den Studierendenservice (Frau Hohenstein) erfolgen.

Zu beachten ist für Studierende mit einer 7-stelligen Matrikelnummer auch, dass der Titel in englischer Sprache auch auf dem Deckblatt ausgewiesen sein muss, da er auf dem Zeugnis vermerkt wird.

Postanschrift:

BTU Cottbus-Senftenberg
Studierendenservice
z. Hd. Frau Hohenstein
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus

Weitere Informationen zum Thema Abschlussarbeiten entnehmen Sie bitte unten stehenden Dokumenten.