Online- Prüfungen
Seit Januar 2021 ist die Möglichkeit zur Durchführung von mündlichen und schriftlichen Modulprüfungen als Online-Prüfungen in den Rahmenordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge verankert. Dies gilt auch für Kolloquien zu Abschlussarbeiten.
Grundsätze, die in der Anlage 2 der Rahmenordnungen ausführlich beschrieben sind:
1. Online-Modulprüfungen müssen in der Modulbeschreibung verankert sein. Änderungen zum Prüfungsformat müssen rechtzeitig, in der Regel zu Beginn des Semesters bekannt gegeben werden.
2. Die Studierenden müssen rechtzeitig über die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Online-Prüfung informiert werden, Ihnen soll eine Möglichkeit zum Test gegeben werden.
3. Können oder wollen Studierende an einer Online-Prüfung nicht teilnehmen, wird ihnen auf Antrag in einem der beiden prüfungszeiträume desselben Semesters eine gelichwertige Präsenzprüfung angeboten.
4. Vor Beginn der Online-Prüfung erfolgt eine Authentifizierung. Dafür müssen Studierende entweder einen gültigen Personalausweis/Pass vorlegen oder die Chipkarte.
5. Es sind strenge Regelungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit zu beachten (siehe Punkt C, der Anlage 2).
Bei Online-Klausuren erfolgt die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben zeitgleich für alle Prüfungsteilnehmer*innen unter Videoaufsicht. Das bedeutet, dass Studierende Kamera und Mikrofon während der Prüfung eingeschaltet haben müssen.
Mündliche Online-Prüfungen werden als Videokonferenz mit einem entsprechenden System durchgeführt. Alle Beteiligten haben werden der Dauer der Prüfung ihre Kameras und Mikrofone eingeschaltet. Die Inhalte und Ergebnisse werden wie in einer Präsenzprüfung auch protokolliert. Eine Aufzeichnung der Prüfung ist nicht gestattet.
Für Kolloquien zu Abschlussarbeiten, die als Videokonferenz durchgeführt werden, gelten die gleichen Grundsätze bzw. Regelungen wie für mündliche Modulprüfung. Voraussetzung zur Durchführung ist allerdings, dass sowohl Studierende als Prüfende einverstanden sind.
Bei gravierenden technischen Störungen einer Online-Klausur wird die Prüfung abgebrochen. Prüfungsleistung und –versuch werden nicht gewertet. Solche Störungen können bspw. sein: Probleme bei der Übermittlung der Aufgaben, bei der Bearbeitung der Aufgabe oder bei der Videoaufsicht.
Kommt es bei mündlichen oder praktischen Online-Prüfungen zu Störungen bei der Bild- und/oder Tonübertragung, wird die Prüfung unterbrochen, und nach Behebung der Störung fortgesetzt. Lässt sich der Fehler nicht beheben, wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt. Auch in diesem Fall werden die abgebrochene Prüfungsleistung und der Versuch nicht gewertet. Ist nur noch ein kleiner Teil der Prüfung offen, kann sie auch telefonisch zu Ende geführt werden.