Krankenversicherung (Elektronisches Studenten-Meldeverfahren [SMV])

Gemäß 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen.

Die Krankenkassen melden an die Hochschule den

  • Versicherungsstatus (M10)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
  • Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte (M30)

Zur Umsetzung dieser wechselseitigen Meldeverfahren wird die BTU Cottbus Senftenberg ab 01.01.2022 das elektronische Studenten-Meldeverfahren nutzen – Meldungen in Papierform können dann nicht mehr entgegengenommen werden.

Was bedeutet das für Sie?

Bewerberinnen und Bewerber

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser.
Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0000859 an.

Studierende

Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.

Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln

Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser.
Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0000859  an.

Hinweise für Personen, die privat versichert sind

Grundsätzlich müssen Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden.
Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendenummer H0000859  mit