Beurlaubung


Video Tutorial zur Beantragung einer Beurlaubung

Für die Beurlaubung gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus-Senftenberg.

Wie und wann beantrage ich ein Urlaubssemester und aus welchen Gründen?
Es besteht die Möglichkeit, ein Urlaubssemester in Anspruch zu nehmen. Gründe für eine Beurlaubung können sein: Auslandssemester, Praktika, Inanspruchnahme des Mutterschutzes u. a., siehe Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus-Senftenberg.

Die Beurlaubung ist im Zeitraum der Rückmeldung online im myBTU-Portal (unter Service > Anträge > Beurlaubung) zu beantragen; dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Geburtsurkunde, Praktikumsvertrag) durch Hochladen beizufügen. Den Bearbeitungsstand Ihres Online-Antrags können Sie jederzeit im myBTU-Portal einsehen.

Nach Prüfung und Entscheidung werden Sie per E-Mail informiert. Über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen im myBTU-Portal unter Mein Studium > Studienservice > Bescheide / Bescheinigungen zum Selbstausdruck (pdf-Datei) zur Verfügung gestellt wird. Bitte laden Sie sich diesen zeitnah herunter und bewahren Sie ihn für spätere Nachfragen gut auf. Im Falle einer Genehmigung wird die Beurlaubung auch auf der Studienbescheinigung ausgegeben.

Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind:

  • eine lang andauernde Krankheit der oder des Studierenden, unter der ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist,
  • die Ableistung eines Dienstes in entsprechender Anwendung von § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 der Hochschulzulassungsverordnung – HZV ab dem zweiten Fachsemester,
  • die Pflege naher Angehöriger der Studierenden, Inanspruchnahme der Schutzfristen lt. Mutterschutzgesetz und Elternzeit gem. § 14 Abs. 2 Satz 4 BbgHG,
  • die in den Ordnungen für die Studiengänge vorgeschriebenen Zeiträume für Studienaufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis (Mobilitätsfenster) im Ausland mit einer Dauer von mindestens acht Wochen bzw.
  • die längerfristige Abwesenheit vom Studienort aufgrund studienbezogener Praktika, Werkarbeiten oder vergleichbarer Tätigkeiten im Inland mit einer Dauer von mindestens acht Wochen

Muss ich die Semestergebühr auch zahlen, wenn ich beurlaubt bin?

Einige Gründe für eine Beurlaubung führen zu einer Minderung der Semestergebühr. Wie hoch die zu entrichtende Semestergebühr in Ihrem Fall ist, können Sie nach Genehmigung des Online-Antrags Ihrem Gebührenbescheid im myBTU-Portal entnehmen.

Sofern Sie bereits vor der Online-Antragsstellung die Semestergebühr entrichtet haben und sich der von Ihnen angegebene Beurlaubungsgrund mindernd auf Ihre Semestergebühr auswirkt, wird der zuviel gezahlte Betrag für Sie als Guthaben im myBTU-Portal aufgeführt. Beträge von größer 5 EUR werden von Amts wegen zurück erstattet. Bei Beträgen von kleiner 5 EUR ist ein Antrag zur Erstattung von Guthaben über das myBTU-Portal von Ihnen zu stellen.

Bei Vorliegen bestimmter Gründe z.B. Praktikum im Ausland (in der Regel ist ein Praktikum in Deutschland kein Grund!) können Sie sich für die Zeit der Beurlaubung von der Zahlung des Beitrages des Studentenwerks befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung / Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages ist direkt an das Studentenwerk Frankfurt (Oder) zu richten (service(at)swffo.de).

Kann ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?
Während der Dauer der Beurlaubung ruht das Recht auf Anmeldung zu Modulen und auf den Besuch von Lehrveranstaltungen. Wiederholungsprüfungen in Modulen mit Modulabschlussprüfung können erbracht werden.