Hinweis

Die Veröffentlichung der gültigen Prüfungs- und Studienordnung im Amtsblatt erfolgt nach Ablauf der Anzeigefrist beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK).

Interprofessionelle Module 1. bis 4. Fachsemester

Interprofessionalität wird hergestellt, wenn zwei oder mehrere Professionen miteinander, voneinander und übereinander lernen. Dadurch wird die Qualität ihrer zukünftigen Zusammenarbeit sowie die vollumfängliche Versorgung von Patient*innen und Klient*innen verbessert. Am Institut für Gesundheit haben wir daher Themen selektiert, die sich aus den Schnittmengen der Curricula von Physiotherapie, Pflegewissenschaft und Hebammenwissenschaft ergaben. 

Interprofessionelle Lehrinhalte finden sich in folgenden Pflichtmodulen. 

  • Einführung in Studium und Beruf
  • Einführung die Psychologie für Gesundheitsberufe
  • Entwicklungspsychologie und Klinische Psychologie für Gesundheitsberufe
  • Einführung in die Gesundheitswissenschaften und Methoden der Gesundheitsforschung

Darüber hinaus ergeben sich weitere Schnittmengen in den Wahlpflichtmodulen und im Fachübergreifendem Studium.

Fachübergreifendes Studium (FÜS) 7. Fachsemester

Das Fachübergreifende Studium (FÜS) dient der Vermittlung über die Fachcurricula hinausgehender, überfachlicher Kenntnisse. Dabei tritt das FÜS nicht an die Stelle der aus der Sicht des einzelnen Studiengangs notwendigen und integrierten Kompetenzvermittlung, sondern ergänzt diese um fachunabhängige Aspekte.

Die Anmeldung erfolgt wie bei anderen Modulen auch, über das online Portal unter der entsprechenden Modulnummer.