Das Außeruniversitäre Praktikum

Das außeruniversitäre Praktikum ist ein verpflichtender Bestandteil des Studiengangs und bietet Studierenden die Möglichkeit, theoretisch erworbenes Wissen in einem praktischen Kontext anzuwenden. Es dauert vier Wochen und wird in der vorlesungsfreien Zeit absolviert. Ziel des Praktikums ist es, Einblicke in verschiedene Berufsfelder und Arbeitsweisen außerhalb der Universität zu gewinnen – sei es in Umweltverwaltungen, Unternehmen, Planungsbüros, NGOs oder Forschungseinrichtungen. So können Studierende erste berufliche Erfahrungen sammeln, eigene Interessen schärfen und wichtige Kontakte für den späteren Berufsweg knüpfen.

Geeignete Betriebe sind mit dem Betreuer zu besprechen. Das Modul wird mit einem Ausführlicher Praktikumsbericht einschließlich einer Praktikumsbescheinigung absolviert. Für das außeruniversitäre Praktikum wird keine Note vergeben.

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Praktikumsunterlagen

Hinweise zur Praktikumsbescheinigung

Die Praktikumsbescheinigung wird von der Praktikumsstelle ausgestellt und bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung des außeruniversitären Praktikums. Sie ist Teil der Praktikumsunterlagen und dient als offizieller Nachweis gegenüber der Hochschule.

Die Bescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:

Angaben zur Praktikumsstelle

  • Name und Adresse der Institution/Einrichtung

  • ggf. Abteilung oder Fachbereich

Angaben zur Praktikantin / zum Praktikanten

  • Vor- und Nachname

  • ggf. Matrikelnummer

Praktikumszeitraum

  • Konkretes Start- und Enddatum (mind. 4 Wochen)

Kurze Beschreibung der Tätigkeiten

  • Allgemeine Beschreibung der Aufgaben oder des Einsatzbereichs

  • Optional: besondere Projekte oder Schwerpunkte

Bestätigung

  • Hinweis, dass das Praktikum ordnungsgemäß und vollständig absolviert wurde

Ort, Datum, Unterschrift und Stempel

  • Unterschrift der betreuenden Person

  • Firmen-/Institutionsstempel (falls vorhanden)

Hinweise zum Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht dokumentiert das vierwöchige außeruniversitäre Praktikum und dient der Reflexion der gesammelten Erfahrungen. Der Bericht sollte ca. 3–5 Seiten (ausgenommen Deckblatt und Anhang) umfassen und folgende Punkte enthalten:

Allgemeine Angaben (Deckblatt)

  • Name der Praktikumsstelle (Institution/Unternehmen)

  • Zeitraum des Praktikums

  • Ansprechpartner*in und ggf. Abteilung/Fachbereich

Beschreibung der Praktikumsstelle

  • Aufgabenbereiche der Einrichtung

  • Relevanz der Tätigkeiten im Kontext der Umweltwissenschaften

Tätigkeiten während des Praktikums

  • Beschreibung konkreter Aufgaben und Projekte

  • Einblicke in Arbeitsabläufe und Methoden

  • Beteiligung an Veranstaltungen, Exkursionen oder Besprechungen

Verbindung zu den Studieninhalten

  • Welche Inhalte oder Methoden aus dem Studium kamen zur Anwendung?

  • Welche neuen Kompetenzen konnten erworben werden?

Reflexion

  • Persönliche Eindrücke und Erfahrungen

  • Welche Erkenntnisse wurden gewonnen?

  • Inwiefern hat das Praktikum die eigenen beruflichen Vorstellungen beeinflusst?

Anhang (optional) (Der Anhang wird nicht zu der Seitenzahl gerechnet)

  • Fotos, Skizzen, Arbeitsproben oder Praktikumsbestätigung

Bereits vor Studienbeginn absolvierte Praktika oder einschlägige Berufserfahrung können unter bestimmten Voraussetzungen auf das außeruniversitäre Praktikum angerechnet werden. Entscheidend ist dabei, dass die Tätigkeit inhaltlich mit den Studienzielen vereinbar ist und einen klaren Bezug zu umweltwissenschaftlichen Fragestellungen aufweist.

Für die Anrechnung ist ein formloser Antrag an die Studiengangskoordination zu stellen. Dem Antrag müssen aussagekräftige Nachweise beigefügt werden – in der Regel eine Praktikumsbescheinigung oder ein Arbeitszeugnis mit Angaben zu Zeitraum, Umfang und Tätigkeiten sowie eine kurze inhaltliche Beschreibung der Aufgaben. Auch eine Reflexion oder ein kurzer Bericht kann hilfreich sein, um die Relevanz der Tätigkeit für das Studium zu verdeutlichen.

Die Entscheidung über die Anrechnung trifft die Studiengangsleitung. Praktika oder Tätigkeiten mit fachfremdem Schwerpunkt können in der Regel nicht angerechnet werden. Es wird empfohlen, die Anrechenbarkeit frühzeitig prüfen zu lassen – idealerweise vor der Einreichung eines Praktikumsberichts.