Die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Amtsperiode 2024‒2028 fand vom 23. Oktober bis 20. November 2023 als internetbasierte Online-Wahl statt. Insgesamt nahmen 54.068 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Wahl teil und verteilten ihre bis zu sechs Stimmen elektronisch auf 1.631 Kandidierende für 649 Plätze in insgesamt 49 Fachkollegien. Die DFG hat das vorläufige Wahlergebnis am 24. November veröffentlicht (www.dfg.de/fk-wahl2023).

Das endgültige Wahlergebnis wird die DFG-Präsidentin voraussichtlich im Februar des kommenden Jahres feststellen. Die neu besetzten Fachkollegien sollen sich dann in ihren jeweiligen ersten Sitzungen im Frühjahr 2024 konstituieren.

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zur Wahl:

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  • Die Fachkollegien der DFG

    Die Fachkollegien der DFG:

    • bewerten Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben,
    • stellen dabei auch die Wahrung einheitlicher Maßstäbe bei der Begutachtung sicher und
    • beraten die DFG zu Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderprogramme.

    Darüber hinaus setzen sie sich besonders für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Belange der Chancengleichheit ein.

    Die Mitglieder der Fachkollegien werden für eine Amtsperiode von rund vier Jahren gewählt und nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Kandidierende für die Fachkollegien werden im Vorfeld der Wahl insbesondere von den Mitgliedern der DFG sowie von vorschlagsberechtigten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen vorgeschlagen.

    Weitere Informationen zu den Fachkollegien

    Infoblatt: Aufgaben von Mitgliedern der Fachkollegien

  • Wer kann gewählt werden?

    Sie können sich bereits vorab über die Kandidierenden informieren, indem Sie die offizielle Kandidierendenliste der DFG einsehen. Die entsprechende Liste hat der Senat der DFG in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 verabschiedet. Sie umfasst 1.642 Kandidierende, für die die rund 150.000 wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Stimmen abgeben können. Insgesamt sind 649 Mitglieder in 49 Fachkollegien, die in 214 Fächer unterteilt sind, zu wählen.

    Die Liste kann sich noch bis zum Beginn der Wahl leicht verändern, beispielsweise aufgrund Zurückziehung der Kandidaturen einzelner Personen oder Ortswechsel. Endgültig verbindlich ist erst die während der Wahlfrist über das Online-Wahlsystem verfügbare Liste der Kandidierenden.

  • Wer sind die Kandidat*innen der BTU

    Von der BTU kandidieren für die Fachkollegienwahl 2023:

    Prof. Dr. rer. nat. Katja Trachte
    Fachgebiet Atmosphärische Prozesse, Fakultät 2
    Fachkollegium: 3.45 Geographie
    Fach: 3.45-01 Physische Geographie

    Prof. Dr. rer. oec. habil. Herwig Winkler
    Lehrstuhl Produktionswirtschaft, Fakultät 3
    Fachkollegium: 4.11 Produktionstechnik
    Fach: 4.11-05 Produktionssystematik, Betriebswissenschaften, Qualitätsmanagement und Fabrikplanung

    Prof. Dr.-Ing. Jörg Nolte
    Fachgebiet Verteilte Systeme/Betriebssysteme, Fakultät 1
    Fachkollegium: 4.43 Informatik
    Fach: 4.43-03 Sicherheit und Verlässlichkeit, Betriebs-, Kommunikations- und verteilte Systeme.

    Wenn Sie Ihre Stimme(n) nicht auf Ihr Fachkollegium aufteilen, freuen wir uns, wenn Sie Kandidierende der BTU unterstützen.

  • Wie wird gewählt?

    Gehören Sie zu den ungefähr 150.000 wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, können Sie an der Online-Fachkollegienwahl der DFG teilnehmen. Um online Ihre Stimmen während der Wahlfrist abgeben zu können, erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl von Ihrer Wahlstelle ein Wahlschreiben mit den persönlichen Zugangsdaten zum Online-Wahlsystem (Wahlnummer und Zugangscode). Die Wahlschreiben mit Ihren Wahlunterlagen werden am 16.10.2023 per Post versendet. Der Link zum Online-Wahlsystem ist während des Wahlzeitraums auf der Startseite des Wahlportals zu finden. Die BTU ist als Wahlstelle für die DFG tätig und organisiert die Wahlen nach den Vorgaben der DFG.

    Jede wahlberechtigte Person hat sechs Stimmen. Sie können einer oder einem Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben. Sie können Ihre Stimmen auch auf Kandidierende aus unterschiedlichen Fachkollegien bzw. Fächern aufteilen. Detaillierte Informationen zum Wahlvorgang finden Sie auf der Wahlunterlage.

    Wenn Sie Ihre Stimme(n) nicht auf Ihr Fachkollegium aufteilen, freuen wir uns, wenn Sie Kandidierende der BTU unterstützen.

    Muster Wahlschreiben

    Informationsvideo zur DFG-Fachkollegienwahl 2019

  • Wer darf wählen?

    Die aktive Wahlberechtigung haben an der BTU alle dort wissenschaftlich forschend tätigen

    • Professorinnen und Professoren (einschließlich Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren) sowie
    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist ihr Studium abgeschlossen und ihre mündliche Doktorprüfung (oder eine anerkannte vergleichbare Abschlussprüfung) bestanden haben.

    Die wissenschaftlich forschende Tätigkeit darf nicht auf den ersten Tag der Wahlfrist beschränkt sein. Außerdem ist die wissenschaftlich forschende Tätigkeit nicht an eine vertragliche Beschäftigung an der BTU und nicht an einen zeitlichen Mindestumfang gebunden.

    Eine weitere Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist die Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten. Ein entsprechendes Wählerverzeichnis wird für die BTU erstellt und ist in der Wahlstelle einsehbar (siehe Kontaktdaten auf der rechten Seite). 

    Die aktive Wahlberechtigung ist im Einzelnen im § 2 der Wahlordnung geregelt, die über das Wahlportal abgerufen werden kann.

    Weitere Informationen
    FAQ zur aktiven Wahlberechtigung und zur Teilnahme an der Wahl und Wahlunterlagen

  • Warum sollten Sie wählen?

    Die direkte Wahl der Mitglieder der Fachkollegien ist ein wichtiger Baustein im System der wissenschaftlichen Selbstverwaltung bei der Verteilung von Fördergeldern durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

    Mit Ihrer Wahl

    • wirken Sie aktiv an der Selbstverwaltung der Wissenschaft mit,
    • haben Sie die Möglichkeit zur direkten fachnahen Mitbestimmung,
    • stellen Sie Weichen für die Wissenschaftsförderung durch die DFG.

    Nutzen Sie bei der Wahl 2023 Ihre Chance, denn Ihre Stimme in der Wissenschaft zählt!

  • Noch Fragen offen?

    Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum aktiven Wahlrecht von an der BTU Forschenden und zur Ausgabe der Wahlunterlagen an die für Sie zuständige Wahlstelle an der BTU, Frau Karina Ritschel und Herr Jörg Wollermann, insbesondere, wenn Sie die Voraussetzungen für die aktive Wahlberechtigung erfüllen, aber zum Beginn der Wahl noch keine Wahlunterlagen erhalten haben.

    Mit allen Fragen zur Wahldurchführung über das Online-Wahlsystem wenden Sie sich bitte an die während der Wahlfrist eingerichtete Hotline der DFG. Sie finden alle erforderlichen Angaben zur Hotline in Ihrem Wahlschreiben (Telefonnummer, E‑Mailadresse, Erreichbarkeitszeiten).

    Muster Wahlschreiben

    Weitere Fragen rund um die Fachkollegienwahl beantworten die FAQ auf den Seiten der DFG zur Fachkollegienwahl 2023.

    Zu den FAQ

    Fachkollegien-Wahlportal der DFG