Jahrgangsmentor*innen

Jeder und jedem Studierenden wird für die Dauer des Master-Studiums eine Mentorin bzw. ein Mentor zugewiesen, die oder der die Studierenden während des Studiums nach Bedarf, insbesondere in der Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und der inhaltlichen Ausrichtung des Studiums beratend unterstützt.

JahrgangFachsemesterMentor*in
20212Gabriela Schmitz
20204Gabriela Schmitz
20196Gabriela Schmitz
20188Gabriela Schmitz
Kursprecher*innen
  • sind Mitglieder der studentischen Selbstverwaltung,
  • vertreten die Interessen der Studierenden des jeweiligen Jahrgangs gegenüber den Professor*innen und Dozent*innen,
  • nehmen Anregungen, Vorschläge und Wünsche sowie Beschwerden oder Kritik der Studierenden auf und bearbeiten diese,
  • unterstützen Dozent*innen bei der Vorbereitung von Veranstaltungen.
JahrgangFachsemesterKursprecher*in
20221-2 
20213-4Stefanie Evert
20205-6N.N.
20197-8Juliane Tackenberg

Wir sagen Danke

Jahrgang 2018: Lisa Barowsky, Katharina Loehr
Jahrgang 2017: Hannah Elisa Neumann, Johanna Nitschke
Jahrgang 2016: Vivien Barabás-Bois
Jahrgang 2015: Mirko Paul

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung steht für fachliche Fragen zur Verfügung, beispielsweise bei Fragen zur Schwerpunktsetzung und Verlaufsplanung im Studium oder bei fachlichen Problemen. Auch vor dem Studium können fachliche Fragen am Besten hier geklärt werden.

Eine Fachstudienberatung wird durchgeführt, wenn nicht mindestens der folgende Studienumfang erfolgreich absolviert wurde:

- zu Beginn des 3. Fachsemesters: 40 LP

Ansprechperson:
Gabriela Schmitz

Gemäß der RahmenO Bachelor/Master werden Studierende zur Pflicht-Studienfachberatung eingeladen, wenn Sie die in Ihrem Studiengang geforderten Module nicht innerhalb von vier Semestern nach Einordnung in den Regelstudienplan erfolgreich abgeschlossen haben.

In der Studienfachberatung wird der aktueller Leistungsstand der Studierenden analysiert, um gemeinsam das weitere Studium geplant. Ziel ist der Abschluss einer individuellen, verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung, in der sich Studierenden zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichten.

Kommen Studierende der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht nach, lehnen den Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung ab oder erfüllen die in einer Studienverlaufsvereinbarung festgelegten Anforderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht, ohne dass die Studierenden rechtzeitig nicht selbst zu vertretende Gründe schriftlich geltend machen, verlieren sie ihren Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert.

Barrierefreies Studium

Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung oder in besonderen Lebenslagen finden direkte Ansprechpersonen über das Zentrum für barrierefreies Studium der BTU. Hier können Fragen zum behinderungsbedingten Mehrbedarf, zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen und technischen Hilfsmitteln geklärt werden und es finden individuelle Beratungen und Studienunterstützung statt.

Diese Arbeit wird durch die Behindertenbeauftragten für die Standorte am Zentralcampus und Sachsendorf/Senftenberg unterstützt. Nachteilsausgleiche sind in der jeweiligen Rahmenordnung beschrieben (§ 7). Die Möglichkeit eines Sonderstudienplanes bzw. eines Teilzeitstudiums besteht grundsätzlich, solange dies in der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung nicht ausgeschlossen wird.

Anträge für Nachteilsausgleiche stellen Sie bitte beim Prüfungsausschuss.

Bewerbungs- und Berufsberatung

Das Career Center der BTU bietet Studierenden zahlreiche Angebote zu den Themen:

  • Bewerbungs- und Berufsberatung
  • Bewerbungstraining
  • Soft Skill-Seminare
  • Berufsorientierung
  • Jobvermittlung