Studentisches Praktikum

Das studentische Praktikum verbindet die akademische Ausbildung mit der beruflichen Praxis, insbesondere im Bereich IT-Sicherheit und verwandter Fachgebiete. Es bietet Studierenden die Möglichkeit, theoretisches Wissen in einem praktischen Arbeitsumfeld anzuwenden, berufliche Erfahrungen zu sammeln sowie fachliche und organisatorische Kompetenzen weiterzuentwickeln.

Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, eine geeignete Praktikumsstelle zu finden und zu organisieren. Das Praktikum muss mindestens 260 Arbeitsstunden umfassen. Wenn möglich, sollte es in Vollzeit und ohne Unterbrechung absolviert werden. Fehlzeiten, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, müssen nachgeholt werden, damit der erforderliche Umfang erfüllt wird.

Bitte lesen Sie zusätzlich den Abschnitt „Praktikum“ in unseren FAQ.

Vor Beginn des Praktikums

Studierende, die Prof. Langendörfer als Mentor für das studentische Praktikum wählen möchten, müssen das Praktikum mindestens vier Wochen vor Beginn genehmigen lassen.

Für die Genehmigung sind folgende Unterlagen einzureichen:

Die Beschreibung soll die geplanten Aufgaben und Tätigkeiten während des Praktikums klar darstellen. Sie muss außerdem vom Unternehmen, bei dem das Praktikum absolviert wird, geprüft und bestätigt werden. Bitte geben Sie den Namen des Unternehmens sowie den Namen der betreuenden Person im Unternehmen an.

Unterlagen wie Arbeitsvertrag oder Stellenausschreibung sind nicht erforderlich. Die Prüfung dient dazu sicherzustellen, dass das Praktikum einen fachlichen Bezug zum Studium, zum Beispiel Cyber Security, hat und der Arbeitsumfang mindestens zwei Monaten Vollzeitarbeit entspricht.

Während des Praktikums

Es wird empfohlen, Arbeitszeiten und Tätigkeiten während des Praktikums fortlaufend zu dokumentieren. Eine tägliche oder wöchentliche Übersicht hilft bei der späteren Erstellung des Praktikumsberichts und gibt einen nachvollziehbaren Überblick über die durchgeführten Arbeiten.

Nach Abschluss des Praktikums

Nach Abschluss des Praktikums ist ein Praktikumsbericht einzureichen bei:

Elisabeth Vogel, M.Sc.
Elisabeth.Vogel(at)b-tu.de

Der Bericht muss innerhalb von acht Wochen nach Ende des Praktikums eingereicht werden und den allgemeinen wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht muss folgende Bestandteile enthalten:

  1. Praktikumsbescheinigung
    Eine vom Unternehmen unterschriebene und gestempelte Bescheinigung über die Durchführung des Praktikums.
  2. Praktikumsdauer und Anwesenheit
    Beginn und Ende des Praktikums, wöchentliche Arbeitszeit sowie mögliche Fehlzeiten einschließlich Begründung.
  3. Überblick über Tätigkeiten und Arbeitsabläufe
    Beschreibung der täglichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Besprechungen mit der betreuenden Person, Teilnahme an Teammeetings, Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie Zugang zu relevanten Hardware- und Softwareressourcen.
  4. Unternehmensübersicht
    Kurze Beschreibung des Unternehmens, einschließlich Tätigkeitsbereich und organisatorischer Struktur.
  5. Problemstellung und Zielsetzung
    Klare Beschreibung der zentralen Problemstellung oder Fragestellung des Praktikums sowie der damit verbundenen Ziele und Aufgaben.
  6. Stand der Technik
    Kurzer Überblick über bestehende Methoden und Technologien, die für die Praktikumstätigkeiten relevant sind.
  7. Methoden und Umsetzung
    Detaillierte Darstellung der durchgeführten Arbeiten, einschließlich Umsetzungsschritten, Tests, Herausforderungen und Lösungsansätzen.
  8. Test und Evaluation
    Beschreibung der Verfahren zur Prüfung und Bewertung der umgesetzten Lösungen, einschließlich relevanter Metriken oder Vergleichswerte, sofern zutreffend.
  9. Fazit und Reflexion
    Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse und Reflexion darüber, wie das Praktikum zur fachlichen und beruflichen Weiterentwicklung beigetragen hat.

Vorlage und Kontakt

Studierende können die Vorlage des Fachgebiets IT-Sicherheit verwenden. Bitte achten Sie darauf, die Angaben zum Fachgebiet und zur betreuenden Professur entsprechend anzupassen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Elisabeth Vogel, M.Sc.
Elisabeth.Vogel(at)b-tu.de