Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Jeder Ingenieur und jede Ingenieurin in Führungsposition ist für ihre unterstellten Mitarbeiter arbeitsschutzrechtlich verantwortlich. Zudem braucht es auf Baustellen einer ausgebildeten Fachkraft, welche die Bauvorhaben aus der Sicht des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes betreut. Die Person des SiGeKo hat bei Bauvorhaben die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und auf ihre Einhaltung hin zu überprüfen. Grundlage sind hierbei die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), die den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wiedergeben. Die Person des SiGeKo muss über ausreichende und einschlägige

  • baufachliche Kenntnisse (RAB 30 Anlage A),
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (RAB 30 Anlage B) und
  • Koordinatorenkenntnisse (RAB 30 Anlage C) sowie
  • berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügen.

Die baufachlichen Kenntnisse erlangen die Absolventen der BTU mit Erlangung des Bachelor-Grads.

Zur Erlangung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse besteht für Studierende der BTU seit zehn Jahren die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an einem Seminar der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft (BG Bau). Das Seminar findet in der Regel in der ersten vorlesungsfreien Woche des Wintersemesters in der BG-Bildungsstätte Bad Münder statt.

Seit dem Sommersemester 2024 besteht für Studierende der BTU außerdem die Möglichkeit zur kostenfreien Seminarteilnahme für die Erlangung der Koordinatorenkenntnisse. Ausrichtungsort des Seminars ist Cottbus.

Die Anmeldung für Studierende der BTU erfolgt über das hausinterne Lern-Management-System Moodle unter Straub – Lehrgang Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator RAB 30.