Starker Klimaschutz durch die Regionalplanung Überlegungen zur Umsetzung einer Paris-kompatiblen Entwicklung über das bestehende Planungsrecht hinaus

Der Klimaschutz spielt trotz des ambitionierten Ziels, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll, bislang keine herausgehobene Rolle in der Regionalplanung. Mit dem rapiden Voranschreiten der globalen Klimakrise nimmt jedoch das juristische Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung insgesamt zu, wodurch eine Neuverhandlung des Klimaschutzes in der Raumordnung notwendig erscheint. Die vorliegende Arbeit fasst hierzu die bestehenden Möglichkeiten für den Klimaschutz spezifisch für die Ebene der Regionalplanung zusammen. Darüber hinaus werden Potenziale analysiert, inwiefern sich die Regionalplanung stärker für eine Paris-kompatible Entwicklung einsetzen kann. Die regionalplanerischen Aufgabenfelder, durch welche der Klimaschutz stärker forciert werden könnte, sind insbesondere die starke Steuerung von emissionsarmen Siedlungs- und Verkehrsstrukturen und ein effektives Begrenzen ihres Wachstums sowie die Flächenvorsorge und Standortsteuerung für erneuerbare Energien. In eingeschränktem Maße sind auch der Schutz und Ausbau von natürlichen Kohlenstoffsenken sowie eine verknappende Standortplanung für konventionelle Kraftwerke, Industrie- und Gewerbegebiete bedeutsam. Unmittelbaren Einfluss auf klimaintensives Handeln von Personen und Unternehmen hat die Regionalplanung hingegen nicht. Daher wird ihre Rolle bei der Klimaschutzaufgabe im Besonderen darin gesehen, dass sie mit ihrer überfachlich-überörtlichen Kompetenz die Koordination und Lenkung von übergeordneten Klimaschutzzielen für das Planungsgebiet übernehmen kann. Maßgeblich könnten hierbei gebietsbezogene CO₂-Budgets eine am globalen 1,5/<2°C-Ziel orientierte Planung erwirken.

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