Versicherungsschutz

Es ist sehr wichtig, dass Sie selbst für Ihren ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, da mit dem Erasmus+-Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Die EU-Kommission, die NA DAAD, das Konsortium LEONARDO-Büro Brandenburg oder Ihre Heimathochschule haften nicht für den Fall Ihrer Unterversicherung.

Folgende Versicherungen sind verpflichtend:

  • Krankenversicherung

    Verpflichtend ist eine international gültige Krankenversicherung, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts – auch im Pandemiefall - versichert und einen medizinisch notwendigen Rücktransport und Rückführungskosten im Todesfall abdeckt.

Eine Grundversorgung während des Aufenthaltes im Ausland ist durch die gesetzliche nationale Krankenversicherung des Begünstigten über die Europäische Versicherungskarte abgedeckt. Diese Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen finden Sie unter  https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559 

Die Europäische Versicherungskarte gilt jedoch nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.

Es empfiehlt sich, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt bei einer Erkrankung im Ausland die vom heimischen Versicherungsschutz (GKV/PKV) nicht abgedeckten Kosten z. B. für eine Heilbehandlung im Ausland oder einen Rücktransport im Krankheitsfall.

Die Auslandskrankenversicherung leistet in der Regel nicht,

  • wenn vor Abreise schon eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen worden ist,
  • wenn die Versicherung während des Auslandsaufenthalts oder
  • wenn sie erst bei Erkrankung abgeschlossen wird.

Grundsätzlich sind Erkrankungen auf Grund von Covid-19 versichert; nicht alle Versicherungen leisten jedoch im Pandemiefall. Bitte achten Sie darauf beim Abschluss eine Auslandskrankenversicherung.
 

  • Haftpflichtversicherung (für private Schäden und Schäden, die vom Praktikanten am Arbeitsplatz verursacht werden)

    Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Praktikant während seines Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Schaden am Arbeitsplatz verursacht wird oder nicht). In den am Erasmus+-Programm teilnehmenden Ländern existieren unterschiedliche Modelle der Haftpflichtversicherung. Der Praktikant setzt sich damit dem Risiko aus, nicht ausreichend versichert zu sein. Der Praktikant muss prüfen, ob Versicherungsschutz für Schäden, die am Arbeitsplatz verursacht werden, besteht. In Ländern, in denen nationale Regelungen dies nicht verpflichtend vorsehen, kann die Gasteinrichtung nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen werden. Die Versicherung muss in diesem Fall durch den Praktikanten abgeschlossen werden. Private Haftpflichtversicherungen versichern nur gegen Haftpflichtschäden im privaten Bereich, nicht gegen Schäden am Arbeitsplatz.
     
  • Unfallversicherung (für private Unfälle und Unfälle des Praktikanten am Arbeitsplatz)

    Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz deckt Schäden ab, die der Praktikant durch Unfälle am Arbeitsplatz erleidet. In vielen Ländern sind Angestellte bei Unfällen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber versichert. In welchem Umfang dieser Versicherungsschutz auch für Erasmus+-Praktikanten greift, kann in den am Programm teilnehmenden Ländern variieren.
    Der Praktikant muss prüfen, ob Versicherungsschutz für Unfälle am Arbeitsplatz besteht. In Ländern, in denen nationale Regelungen dies nicht verpflichtend vorsehen, kann die Gasteinrichtung nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen werden. Die Versicherung muss in diesem Fall durch den Praktikanten abgeschlossen werden. Private Unfallversicherungen versichern nur gegen Unfälle im privaten Bereich, nicht gegen Unfälle am Arbeitsplatz.
    Die Gesetzliche Unfallversicherung, über die Sie während Ihres Studiums an der Heimathochschule versichert sind, gilt nicht während Ihres Auslandspraktikums (siehe Schreiben der Unfallkasse Brandenburg ).

Sie haben generell die Möglichkeit des Abschlusses einer kombinierten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung bei der DAAD-Versicherungsstelle

Studenten-Tarif 720 A, 38,00€/Monat (siehe Merkblatt unter:https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/im-ausland-studieren-forschen-lehren/tarif_720_a_bedingungen_de.pdf)

Absolventen-Tarif 726A, 69,00€/Monat(siehe Merkblatt unter:https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/im-ausland-studieren-forschen-lehren/tarif_726_d_bedingungen_de.pdf), die den kompletten, für eine Erasmus+-Förderung notwendigen Versicherungsschutz umfasst.

Umfassende InformationenSiehe DAAD-Gruppenversicherung

Diese Versicherung hat jedoch nur Gültigkeit für die Dauer der Förderung. Längere Aufenthalte müssen Sie gesondert versichern.

Wichtig! Kündigen Sie nicht Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung.

Sie müssen den entsprechenden Versicherungsschutz gegenüber dem LEONARDO-Büro vor Antritt des Praktikums in einer Versicherungserklärung nachweisen. (Download für Studenten, Download für Absolventen)