DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang internationaler Studienbewerber*innen
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) stellt fest, ob die erforderlichen Deutschkenntnisse vorliegen, um sich für einen deutschsprachigen Studiengang an der BTU Cottbus – Senftenberg oder einer anderen deutschen Hochschule bewerben zu können. Die DSH ist Zulassungsvoraussetzung für all jene Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht im deutschsprachigen Ausland bzw. nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und die über keinen äquivalenten Sprachnachweis verfügen.
Die BTU bietet die DSH in der Regel zweimal pro Jahr (Februar und Juni) an.
Nächster DSH-Prüfungstermin: 16.06.2025 (Plätze werden auch an externe Teilnehmer*innen vergeben. Bitte nur im Anmeldezeitraum per Online-Formular registrieren.)
Anmeldezeitraum: 12.05. - 13.05.2025
Mündliche Prüfungen: 26. - 27.06.2025
Zeugnisse ab dem 01.07.2025
Hinweise für externe Bewerber*innen:
Laden Sie im Onlineformular bitte Ihren Sprachnachweis Deutsch B2 (keine Teilnahmebescheinigung besuchter Sprachkurse) und Ihren Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule hoch.
Als Sprachnachweise Deutsch B2 gelten z.B.:
- DSH-1
- TestDaF TDN 12 bis 15
- ÖSD B2
- Goethe Zertifikat B2
- DSD II, wenn nicht alle Teile mit C1 bestanden wurden
- usw.
Das Sprachenzentrum der BTU Cottbus-Senftenberg bietet keine gesonderten DSH-Vorbereitungskurse für externe Bewerber*innen an.
Informationen zur Prüfungsanmeldung
Im Anmeldezeitraum finden Sie auf dieser Seite links oben den Link zum Onlineformular. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn Sie alle notwendigen Angaben machen und die erforderlichen Dokumente (Sprachnachweis Deutsch B2 und Zulassungsbescheid) hochladen. Anmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per E-Mail Informationen zur Bezahlung der Prüfungsgebühr.
Überweisen Sie dann bitte innerhalb des genannten Zeitraumes die Gebühr in Höhe von 130 Euro auf das angegebene Konto. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung der Prüfungsanmeldung und weitere Informationen zu Ihrer Prüfung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei einer Überweisung bis zu einer Woche dauern kann. Sollte bis zwei Wochen vor dem DSH-Termin keine Einzahlung vorliegen, wird Ihre Anmeldung ungültig und eine Teilnahme an der Prüfung ist nicht mehr möglich.
Schriftliche Prüfung
Die Teilnahmegebühr an der DSH beträgt 130 Euro.
Die Gebühr wird nur im Krankheitsfall unter Vorlage eines Krankenscheins erstattet.
Bringen Sie bitte am Prüfungstag Ihren Reisepass oder Aufenthaltstitel mit.
Sie dürfen deutsch-deutsche Wörterbücher benutzen. Elektronische Hilfsmittel (Smart Watches, Handys oder Ähnliches) sind nicht gestattet.
Mündliche Prüfung
Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils der DSH, den genauen Termin und Ort der mündlichen Prüfung finden Sie nach der schriftlichen DSH als Ergebnisliste auf dieser Seite. An der mündlichen Prüfung nehmen Sie nur dann teil, wenn Sie die schriftliche Prüfung mit mindestens DSH-1 bestanden haben. Für die mündliche Prüfung wird keine Gebühr erhoben.
Das DSH-Zeugnis bekommen Sie entweder persönlich in der Zentralen Einrichtung Sprachen oder per Post, wenn Sie zur mündlichen Prüfung einen A4-Briefumschlag mit Briefmarke und Ihrer Adresse abgeben.