Prüfungstermine
Bei Fragen zu "Privatrecht" wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht (Sekretariat Frau Madlen Muschka - per E-Mail muschkam(at)b-tu.de oder telefonisch +49 (0) 355 69 34 28)
Prüfungstermine WiSe 2020/2021
Prüfung Grundzüge des Europarechts
Bei Bedarf einer Wiederholungsprüfung bitte bei uns melden. Prüfungsdatum wäre dann der 25.02.2021.
Prüfung Handels- und/oder Gesellschaftsrecht
24.02.2021, 11:30 bis 14:30 Uhr, LG 1A, Hörsaal 1 (voraussichtlich als Präsenzprüfung)
Prüfungs Umweltrecht
Studierende, die das Modul wiederholen melden sich bitte bei uns, denn Zweit- und Drittversuche werden mündliche (per Videokonferenz) geprüft.
Voraussichtlicher Termin ist der 03.03.2021.
Staats-, Verwaltung- und Umweltrecht
Hausarbeiten im Staats- und Verwaltungsrecht (MCA-Modul).
Studierende, die das Modul wiederholen melden sich bitte bei uns, denn Zweit- und Drittversuche werden mündliche (per Videokonferenz) geprüft. Voraussichtlicher Termin ist der 03.03.2021.
Prüfung Finanz- und Steuerrecht
per Videokonferenz - 20.12.2020, ca. ab 10 Uhr
Prüfung Patentrecht
Abgabe einer Hausarbeit am 25.02.2021, Wiederholer melden sich bitte bei uns.
Prüfung Arbeitsrecht
01.03.2021, 14:15 bis 15:45 Uhr, Audimax 1 & 2 (voraussichtlich als Präsenzprüfung)
Prüfung Medienrecht
05.03.2021, 14:15 bis 15:45 Uhr, GH (voraussichtlich als Präsenzprüfung)
Prüfung Wirtschaftsrecht
Bei Bedarf einer Wiederholungsprüfung bitte bei uns melden. Prüfungsdatum wäre dann der 07.03.2021.
Hinweis:
Für die Klausuren sind als Hilfsmittel die jeweils aufgeführten Gesetzestexte zugelassen. Hilfsmittel sowie Schreibutensilien werden nicht gestellt. Im Hilfsmittel dürfen nur vereinzelte handschriftliche Verweisungen auf andere Vorschriften (Paragraphenhinweise) enthalten sein, sowie gelegentliche Unterstreichungen. Farblich markierte Textteile sind unschädlich, sofern sie keine Systematik erkennen lassen. Darüber hinaus gehende Notizen, Randbemerkungen oder Beilagen, insbesondere Aufbauschemata, sind nicht zugelassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt ebenso wie die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel als Täuschungsversuch. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts und die Aufsichtführenden überwacht.