Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung oder in besonderen Lebenslagen finden direkte Ansprechpersonen über das Zentrum für barrierefreies Studium der BTU. Hier können Fragen zum behinderungsbedingten Mehrbedarf, zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen und technischen Hilfsmitteln geklärt werden und es finden individuelle Beratungen und Studienunterstützung statt.

Diese Arbeit wird durch die Behindertenbeauftragten für die Standorte am Zentralcampus und Sachsendorf/Senftenberg unterstützt. Nachteilsausgleiche sind in der jeweiligen Rahmenordnung beschrieben (§ 7). Die Möglichkeit eines Sonderstudienplanes bzw. eines Teilzeitstudiums besteht grundsätzlich, solange dies in der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung nicht ausgeschlossen wird.

Anträge für Nachteilsausgleiche stellen Sie bitte beim Prüfungsausschuss.