Eine Hochschule verwaltet sich zum Großteil selbst. Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium an Hochschulen werden, abgesehen von wenigen Ausnahmen, in Gremien getroffen. Jede Statusgruppe schickt daher gewählte Vertreter*innen in die unterschiedlichen Gremien.
Wir möchten Sie ermutigen, wählen zu gehen und / oder Mitglied in einem hochschulpolitischen Gremium zu werden, um die Interessen der Studierenden zu vertreten.
- Senat (3 Vertreter*innen)
- Fakultätsrat (2 Vertreter*innen)
- Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte / Stellvertretungen
- Institutsrat
- Prüfungsausschuss
Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre und kann bei entsprechendem Nachweis mit bis zu vier Fachsemestern, die nicht auf das Studium in der Regelstudienzeit angerechnet werden, berücksichtigt werden.