Prüfungsarten & Anmeldung

Continuous Assessment (MCA)

MCA bestehen aus mehreren semesterbegleitenden Prüfungselementen (Teilleistungen) unterschiedlicher Form (z. B. Referat/Präsentation und dessen schriftliche Ausarbeitung, Poster, praktische Studienabschnitte einschl. Bericht und Abschlusskolloquium)

An- und Abmeldung: innerhalb der ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums
Wiederholung: turnusmäßig mit dem Modul

Modulabschlussprüfung (MAP)

Eine MAP erfolgt entweder schriftlich (90 bis 180 min) oder mündlich (15 bis 60 min) am Ende des Moduls.

Anmeldung: innerhalb der ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums
Abmeldung: bis eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraums, in dem die Prüfung erstmals angeboten wird.
Wiederholung: jedes Semester

Modulabschlussprüfung mit Voraussetzung (MAP+V)

Die Teilnahme an der mündlichen oder schriftlichen MAP kann an eine Voraussetzung geknüpft werden.

Anmeldung: innerhalb der ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums (online)
Abmeldung: bis eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraums, in dem die Prüfung erstmals angeboten wird.
Wiederholung: jedes Semester (erworbene Voraussetzung behält Gültigkeit, wenn MAP innerhalb von zwei Semestern nachgeholt wird)

Prüfungstermine

Prüfungstermine finden Sie im Informationsportal Lehre. (Die Freischaltung erfolgt zentral, ca. 14 Tage vor Semesterstart.) Die Prüfungszeiträume können Sie vorab dem (fachspezifischen) Semesterablaufplan entnehmen.
 

Wann muss ich mich zum Modul anmelden?
Wann kann ich mich vom Modul abmelden?
Wie und wo kann ich mich an-/abmelden?
Welche Modulprüfungen kann ich online an-/abmelden?
Mit welchem Attest wird die "Prüfungsunfähigkeit" nachgewiesen?

Antworten finden Sie übersichtlich beim Studierendenservice

Abschlussarbeiten

Um das Studium abzuschließen muss am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit angefertigt werden. Sie finden Gutachter*innen und das richtige Thema, indem Sie rechtzeitig Gespräche mit den Professor*innen und Lehrenden suchen.

Die Arbeit wird von zwei Prüfenden aus dem Fachgebiet, auf das sich die Arbeit bezieht, schriftlich begutachtet und bewertet. Eine oder einer der Prüfenden, i. d. R. die Betreuerin oder der Betreuer (Erstprüfende), muss die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz erfüllen.

Alle Regelungen zur Abschlussarbeit kommen aus den Prüfungsordnungen.
Weitere Hinweise finden Sie in der Verfahrenshandreichung und im Leitfaden zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit.

Abschlussarbeiten in der Berufspädagogik seit 2017

Zeitschiene für Abschlussarbeiten – Empfehlungen

Abschlusskolloquium

Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung und wird als Gruppen- oder Einzelprüfung abgelegt und bewertet. Es dient der Feststellung, ob die oder der zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fächerübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen, selbstständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Das Kolloquium ist i. d. R. hochschulöffentlich und wird angekündigt.