Die üblichen Fragen - schnell beantwortet!
Im Bachelor-Studium können auf Antrag maximal 30 Kreditpunkte für den Master abgelegt werden. Die Immatrikulation im Master-Studium erfolgt dann ins 2. Fachsemester und nicht ins 1. Fachsemester.
Die Anrechnung erfolgt direkt beim Studierendenservice. Der Prüfungsausschuss muss hierfür nicht zustimmen.
Der Wechsel eines Wahlpflichtmoduls ist einmalig möglich. Er erfolgt spätestens nach der ersten absolvierten und nicht bestandenen Prüfungsleistung innerhalb des alten Moduls. Danach ist der Wechsel in ein anderes, neues Modul ausgeschlossen. Der entsprechende Antrag auf Wechsel direkt an den Studierendenservice zu richten.
Dokumente zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie unter Downloads. Beachten Sie, dass bei der Anerkennung von an anderen Universitäten und Hochschulen erbrachten Prüfungsleistungen, dem Prüfungsausschuss immer das Zeugnis vorzulegen ist.