Eröffnung von Promotionsverfahren

Folgende Unterlagen sind an fakultaet3+forschung(at)b-tu.de einzureichen:

  • Anschreiben an den Dekan mit dem Titel der Dissertation, dem angestrebten Doktorgrad, der Nennung der Person, die die Arbeit vornehmlich betreute, sowie einem Vorschlag für die Promotionskommission
  • aktualisierter Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • elektronische Version der Dissertation (bitte über einen Cloud-Bereich zur Verfügung stellen)
  • Erklärungen gemäß Vorlage

Mindestens 4 gedruckte Exemplare der Dissertation (1x Vorsitz, 1x Dekanat, 1x je Gutachterin bzw. Gutachter) sind im Dekanat, Zentralcampus, Siemens-Halske-Ring 14, 03046 Cottbus, Lehrgebäude 3A, Raum 312 einzureichen bzw. per Post an das Dekanat zu senden.

Weiterer allgemeiner Ablauf:

  1. Die Antragsunterlagen werden im Dekanat geprüft.
  2. Der Fakultätsrat entscheidet in der nächstfolgenden Arbeitssitzung (Sitzungstermine mit Einreichungsfrist) über die Eröffnung des Promotionsverfahrens sowie die Zusammensetzung der Promotionskommission. Anschließend werden Sie sowie die Promotionskommission durch das Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert.
  3. Die Gutachter bzw. Gutachterinnen werden um die Erstellung der Gutachten im Zeitraum von 3 Monaten gebeten.
  4. Nach Eingang der Gutachten entscheidet die bzw. der Vorsitzende über die Weiterführung des Verfahrens.
  5. Auslage der Gutachten im Dekanat für 14 Kalendertage, Einreichungsfrist für Einsprüche beträgt 2 Werktage. Alle Fakultäten werden darüber informiert.
  6. Hochschulöffentliche wissenschaftliche Aussprache, für die rechtzeitig eingeladen werden muss.
  7. Erfüllung der Auflagen der Promotionskommission durch die Promovendin bzw. den Promovenden.
  8. Erteilung der Druckreife durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Promotionskommission.
  9. Veröffentlichung der Dissertation mit dem Titelblatt, unbedingt auf die Veröffentlichungsfrist von 6 Monaten bei der Promotionsordnung vom 03.05.2012 bzw. 12 Monaten bei der Rahmenpromotionsordnung vom 05.10.2017 achten und gegebenenfalls rechtzeitig die Verlängerung per E-Mail an fakultaet3+forschung(at)b-tu.de beantragen.
  10. Einreichung der Pflichtexemplare in der Hochschulschriftenstelle - bitte rechtzeitig Kontakt aufnehmen.
  11. Nach Zustellung der Empfangsbestätigung der Hochschulschriftenstelle an das Dekanat kann die zweisprachige Ausstellung der Promotionsurkunde sowie des Zeugnisses vorgenommen werden. Bitte den Titel der Dissertation in deutscher und englischer Sprache an fakultaet3+forschung(at)b-tu.de senden.
  12. Bekanntmachung des abgeschlossenen Promotionsverfahrens auf der Homepage der Fakultät. Falls keine online-Veröffentlichung vorgenommen wird, bitte eine Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache an fakultaet3+forschung(at)b-tu.de senden.

Bei Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an Dr.-Ing. Bettina Ketzmerick.