Hochschulschriftenstelle
Aufgaben der Hochschulschriftenstelle
- Zentrale Annahmestelle für Pflichtexemplare von Dissertationen und Habilitationsschriften sowie Publikationen der BTU Cottbus-Senftenberg
- Ansprechpartner für formale Fragen zur Abgabe von Dissertationen und Habilitationen sowie elektronischer Veröffentlichungen im Digitalen Repositorium (OPUS)
- Koordinierung Pflichtabgabe und Schriftentausch
Dissertationen und Habilitationen
Die Promotionsordnungen aller Fakultäten ermöglichen die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht auf folgenden Wegen:
Druckausgabe (Copy-Shop, Eigenverlag)
- Abgabe der laut Promotionsordnung geforderten Anzahl der Druckexemplare
- Gern können Sie Ihre Datei vor dem Druck von der Hochschulschriftenstelle prüfen lassen
Verlagspublikation
- Abgabe der laut Promotionsordnung geforderten Anzahl der Verlagsexemplare
- Nachweis über die erreichte Mindestauflagenhöhe (150 Exemplare, ggf. Print-on-Demand)
- Angabe der BTU Cottbus-Senftenberg als Dissertationsort im Impressum des Verlagstitelblattes, üblicherweise in der Form:
Zugl.: Diss., BTU Cottbus-Senftenberg, [Jahr Ihrer Disputation]
- Checkliste und Beispiel für Titelblätterreihenfolge
- Checkliste und Beispiel für Titelblätterreihenfolge (Schriftenreihe)
Elektronische Veröffentlichung
- Upload der geforderten Metadaten auf dem Digitalen Repositorium (OPUS)
- Erhalt eines DOIs (Digital Object Identifier) per E-Mail
- Einreichung Ihrer Datei im Format PDF/A-1b oder -2b
Achtung: Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Datei alle formalen und technischen Anforderungen erfüllt: Leitfaden für die PDF/A-Fertigstellung. - Für die Umwandlung und Validierung der Dateien steht BTU-Angehörigen das BTU PDF/A-Konvertierungstool zur Verfügung.
- Anfertigung und Abgabe der Druckexemplare (müssen mit der PDF/A-Version identisch sein)
- Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Einverständnis-
erklärung im Original - Weiterführende Informationen und eine Checkliste für e-Dissertationen finden Sie auf unserer Webseite Digitales Repositorium.
Die meisten Fakultäten der BTU Cottbus-Senftenberg ermöglichen die Erfüllung der Publikationspflicht durch die Veröffentlichung von kumulativen (publikationsbasierten) Dissertationsschriften. Bitte beachten Sie, dass die Kriterienkataloge der einzelnen Fakultäten voneinander abweichen und informieren Sie sich entsprechend in Ihrer Fakultät.
Generell geltende Anforderungen sind im §9 (3) der Rahmenordnung für Promotionsverfahren verankert (AMbl. 36/2017). Dort erfahren Sie unter anderem, dass eine kumulative Dissertation in ihrer Gesamtheit denselben Anforderungen an Eigenständigkeit, Originalität und Qualität wie eine Monografie unterliegt und dass eine ausschließlich additive Zusammenstellung der Publikationen diesen Erfordernissen nicht genügt.
Für die Publikation einer kumulativen Dissertationsschrift muss im Vorfeld die rechtliche Lage geklärt werden. Deshalb muss bereits bei Abschluss des jeweiligen Autorenvertrags mit einem Verlag auf die konkreten Nutzungsrechte geachtet werden. Unter welchen Bedingungen (bspw. Artikelversion, Lizenz, Phraseneinbindung bei der Referenz, Embargo-Frist) Sie Ihren bereits publizierten oder eingereichten Beitrag zweitveröffentlichen dürfen, erfahren Sie in dem jeweiligen Autorenvertrag. Eine generelle Übersicht liefert die Webseite Verlagspolicies für Dissertationen der Universitätsbibliothek der TU Berlin oder die Sherpa Romeo Liste. Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt an die zuständige Ansprechperson im Verlag. Für die Publikation muss ebenfalls das Einverständnis aller Koautor:innen mit der Zweitveröffentlichung eingeholt werden.
In der Arbeit sollte eine Übersicht aller enthaltenen Publikationen mit der vollständigen Referenz inkl. des DOI und der Lizenzangabe der Erstveröffentlichung beigefügt werden. Haben Sie nicht die Verlagsversion eingebunden, dann ist ebenfalls die Versionsangabe (Preprint, Postprint) in der Übersicht und direkt an der Einbindungsstelle des Beitrags sinnvoll.
- Voraussetzung für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation ist die Druckfreigabe mit Bestätigung der/des Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses. Bitte leiten Sie uns eine Kopie der Druckfreigabe per E-Mail weiter.
- Den in der Universitätsbibliothek abzuliefernden Pflichtexemplaren ist ein Titelblatt nach bestandener Doktorprüfung einzufügen. Dies gilt auch für Verlagsexemplare. Verwenden Sie bitte die korrekte Form des angestrebten akademischen Titels und die aktuell gültige Fakultätsbezeichnung.
- Personenbezogene Daten außer den Angaben auf der Titelseite wie bspw. Lebenslauf, private E-Mail-Adressen oder Unterschrift sollten aus datenschutzrechtlichen Gründen aus der Online- und Druckfassung entfernt werden.
Nicht in jeder Fakultät ist die Abgabe von Habilitationsschriften in der Bibliothek vorgesehen. Bitte informieren Sie sich in der für Sie geltenden Habilitationsordnung. Dort finden Sie auch fakultätsspezifische Anforderungen an Ihre Schrift, bspw. die erforderlichen Angaben auf der Titelseite.
Für die formale Gestaltung gelten ähnliche Standards wie bei Dissertationen:
- Printexemplare müssen dauerhaft gebunden sein (entweder Hardcover, oder kartoniert)
- Online-Publikationen: Leitfaden zur PDF/A-Fertigstellung
- Kumulative Habilitationsschriften: Alle Rechte für die Zweitveröffentlichung der einzelnen Beiträge müssen geklärt werden. Außerdem soll bei jedem Beitrag die DOI der Erstveröffentlichung und eine Copyright-Information (Lizenzvergabe bei der Erstveröffentlichung) angegeben werden.
- Bei Bedarf wenden Sie sich an die Hochschulschriftenstelle
Für die persönliche Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Hochschulschriftenstelle. Die Ablieferung kann auch per Post an die folgende Adresse erfolgen:
BTU Cottbus-Senftenberg
IKMZ – Universitätsbibliothek
Hochschulschriftenstelle
Platz der Deutschen Einheit 2
03044 Cottbus
Nach der Prüfung der übermittelten Daten und Exemplare auf formale Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung senden wir Ihnen und dem Dekanat Ihrer Fakultät eine Empfangsbescheinigung per E-Mail zu. Ihre Doktorurkunde erhalten Sie vom Dekanat.
Examensarbeiten
Es besteht keine Veröffentlichungspflicht für Prüfungs- und Abschlussarbeiten (Bachelor, Master). Wir begrüßen die Veröffentlichung von mit dem Hochschulpreis ausgezeichneten und sehr guten Abschlussarbeiten (Note 1.0 bis 1.7) auf unserem Digitalen Repositorium (OPUS). Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit elektronisch publizieren möchten, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. Für weitere Hinweise wenden Sie sich bitte an die Hochschulschriftenstelle.