Dissertationen und Habilitationen

Bei der Publikation Ihrer Dissertations- oder Habilitationsschrift berät Sie gern die Hochschulschriftenstelle. Sie ist die zentrale Kontaktstelle für die formale Prüfung elektronischer Schriften und Abgabe von Pflichtexemplaren. Für die Veröffentlichung gelten je nach Fakultät unterschiedliche Regelungen und je nach Veröffentlichungsmodalität unterschiedliche formale und technische Vorgaben:

Dissertationen

Veröffentlichungsarten

Die Promotionsordnungen aller Fakultäten ermöglichen die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht auf folgenden Wegen:

Druckausgabe (Copy-Shop, Eigenverlag)

  • Abgabe der laut Promotionsordnung geforderten Anzahl der Druckexemplare
  • Gern können Sie Ihre Datei vor dem Druck von der Hochschulschriftenstelle prüfen lassen

Verlagspublikation

  • Abgabe der laut Promotionsordnung geforderten Anzahl der Verlagsexemplare
  • Nachweis über die erreichte Mindestauflagenhöhe (150 Exemplare, ggf. Print-on-Demand)
  • Angabe der BTU Cottbus-Senftenberg als Dissertationsort im Impressum des Verlagstitelblattes, üblicherweise in der Form:

Zugl.: Diss., BTU Cottbus-Senftenberg, [Jahr Ihrer Disputation]

oder im Fall einer Titeländerung im Verlag:

Zugl.: Diss., BTU Cottbus-Senftenberg, [Jahr Ihrer Disputation], u. d. T.: [Originaltitel]

Elektronische Veröffentlichung

Kumulative Dissertationen

Die meisten Fakultäten der BTU Cottbus-Senftenberg ermöglichen die Erfüllung der Publikationspflicht durch die Veröffentlichung von kumulativen (publikationsbasierten) Dissertationsschriften. Bitte beachten Sie, dass die Kriterienkataloge der einzelnen Fakultäten voneinander abweichen und informieren Sie sich entsprechend in Ihrer Fakultät.

Generell geltende Anforderungen sind im §9 (3) der Rahmenordnung für Promotionsverfahren verankert (AMbl. 36/2017). Dort erfahren Sie unter anderem, dass eine kumulative Dissertation in ihrer Gesamtheit denselben Anforderungen an Eigenständigkeit, Originalität und Qualität wie eine Monografie unterliegt und dass eine ausschließlich additive Zusammenstellung der Publikationen diesen Erfordernissen nicht genügt.

Für die Publikation einer kumulativen Dissertationsschrift muss im Vorfeld die rechtliche Lage geklärt werden. Deshalb muss bereits bei Abschluss des jeweiligen Autorenvertrags mit einem Verlag auf die konkreten Nutzungsrechte geachtet werden. Unter welchen Bedingungen (bspw. Artikelversion, Lizenz, Phraseneinbindung bei der Referenz, Embargo-Frist) Sie Ihren bereits publizierten oder eingereichten Beitrag zweitveröffentlichen dürfen, wird in dem jeweiligen Autorenvertrag vereinbart. Eine generelle Übersicht liefert die Webseite Verlagspolicies für Dissertationen der Universitätsbibliothek der TU Berlin oder die Sherpa Romeo Liste. Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt an die zuständige Ansprechperson im Verlag. Für die Publikation muss ebenfalls das Einverständnis aller Koautor*innen mit der Zweitveröffentlichung eingeholt werden. Haben Sie die Erstveröffentlichung unter einer freien Lizenz veröffentlicht (bspw. Creative Commons), vereinfacht dies die Klärung der rechtlichen Lage wesentlich.

In der Arbeit sollte eine Übersicht aller enthaltenen Publikationen mit der vollständigen Referenz inkl. des DOI und der Lizenzangabe der Erstveröffentlichung beigefügt werden. Haben Sie nicht die Verlagsversion eingebunden, dann ist ebenfalls die Versionsangabe (Preprint, Postprint) in der Übersicht und direkt an der Einbindungsstelle des Beitrags sinnvoll.

Hinweise zur Abgabe
  • Voraussetzung für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation ist die Druckfreigabe mit Bestätigung der/des Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses. Bitte leiten Sie uns eine Kopie der Druckfreigabe per E-Mail weiter.
  • Den in der Universitätsbibliothek abzuliefernden Pflichtexemplaren ist ein Titelblatt nach bestandener Doktorprüfung einzufügen. Dies gilt auch für Verlagsexemplare. Verwenden Sie bitte die korrekte Form des angestrebten akademischen Titels und die aktuell gültige Fakultätsbezeichnung.
  • Personenbezogene Daten außer den Angaben auf der Titelseite wie bspw. Lebenslauf, private E-Mail-Adressen oder Unterschrift sollten aus datenschutzrechtlichen Gründen aus der Online- und Druckfassung entfernt werden.
  • Für die persönliche Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Hochschulschriftenstelle. Die Ablieferung kann auch per Post an die folgende Adresse erfolgen:

    BTU Cottbus-Senftenberg
    IKMZ – Universitätsbibliothek
    Hochschulschriftenstelle
    Platz der Deutschen Einheit 2
    03044 Cottbus

Was passiert nach der Abgabe?

Nach der Prüfung der übermittelten Daten und Exemplare auf formale Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung senden wir Ihnen und dem Dekanat Ihrer Fakultät eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Ihre Doktorurkunde erhalten Sie vom Dekanat.

Beispiele der dauerhaft haltbaren Bindung

Habilitationen

Veröffentlichungsarten und -vorgaben

Bitte informieren Sie sich in Ihrer Fakultät, bzw. in der für Sie geltenden Habilitationsordnung über die Veröffentlichungsoptionen, die Ihnen zur Auswahl stehen.

Für die formale Gestaltung gelten ähnliche Standards wie bei Dissertationen:

  • Printexemplare müssen dauerhaft gebunden sein (Hardcover, ggf. kartoniert)
  • Online-Publikationen: Leitfaden für die PDF/A-Fertigstellung (eine Übersicht der Anforderungen finden Sie auf S. 2)
  • Die Publikation muss eine Titelseite mit Informationen laut Habilitationsordnung beinhalten
  • Bei Bedarf wenden Sie sich an die Hochschulschriftenstelle
Kumulative Habilitationsschriften

Für die Publikation einer kumulativen Habilitationsschrift muss im Vorfeld die rechtliche Lage geklärt werden. Deshalb muss bereits bei Abschluss des jeweiligen Autorenvertrags mit einem Verlag auf die konkreten Nutzungsrechte geachtet werden. Unter welchen Bedingungen Sie Ihren bereits publizierten oder eingereichten Beitrag zweitveröffentlichen dürfen (bspw. Artikelversion, Lizenz, Phraseneinbindung bei der Referenz, Embargo-Frist), wird in dem jeweiligen Autorenvertrag vereinbart. Eine generelle Übersicht liefert die Sherpa Romeo Liste. Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt an die zuständige Ansprechperson im Verlag. Für die Publikation muss ebenfalls das Einverständnis aller Koautor*innen mit der Zweitveröffentlichung eingeholt werden. Haben Sie die Erstveröffentlichung unter einer freien Lizenz veröffentlicht (bspw. Creative Commons), vereinfacht dies die Klärung der rechtlichen Lage wesentlich.

In der Arbeit sollte eine Übersicht aller enthaltenen Publikationen mit der vollständigen Referenz inkl. des DOI und der Lizenzangabe der Erstveröffentlichung beigefügt werden. Haben Sie nicht die Verlagsversion eingebunden, dann ist ebenfalls die Versionsangabe (Preprint, Postprint) in der Übersicht und direkt an der Einbindungsstelle des Beitrags sinnvoll.

Hinweise zur Abgabe

Nicht in jeder Fakultät ist die Abgabe von Habilitationsschriften in der Bibliothek vorgesehen. Bitte informieren Sie sich in der für Sie geltenden Habilitationsordnung.

Für die persönliche Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Hochschulschriftenstelle. Die Ablieferung kann auch per Post oder Hauspost erfolgen.

Nach der Prüfung der übermittelten Daten und Exemplare auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit senden wir Ihnen und dem Dekanat Ihrer Fakultät eine Empfangsbescheinigung per E-Mail zu.