Neue Regularien für Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
Bitte beachten Sie, dass für die ab 01.10.2016 begonnenen Abschlussarbeiten
(Master- oder Bachelorarbeit) § 24 der Rahmenordnung Folgendes enthält:
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(3) Die Abgabe der schriftlichen Arbeit in dreifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung sowie in elektronischer Form erfolgt beim Studierendenservice und ist dort aktenkundig zu machen. Bei postalischer Übersendung ist der Tag des Poststempels auf der schriftlichen Arbeit maßgebend.
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Arbeiten, die vor dem 01.10.2016 begonnen worden sind, unterliegen den alten Regelungen und können den Lehrstuhlregularien entsprechend abgegeben werden!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Lehrstuhl-Homepage.